Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der Deutschen Bank

/ 24.05.2017 / / 114

Im Privatkundengeschäft hat die Deutsche Bank von 2004 bis 2014 zahlreiche Immobilienfinanzierungen abgeschlossen und beim Vertragsschluss unzulässige Widerrufsbelehrungen verwendet. Diese Widerrufsbelehrungen der Deutschen Bank sind nach Meinung von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden in vielen Fällen die Basis für eine Erfolg versprechende Vertragsauflösung: “Die aktuellen BGH-Urteile verlangen eine Widerrufsbelehrung, die einfach und für jedermann verständlich ist. Die Widerrufsbelehrungen der Deutschen Bank entsprechen diesen Minimalanforderungen in vielen uns bekannt gewordenen Fällen nicht!”

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Sollten Verträge erfolgreich widerrufen werden können, so bietet sich die einmalige Gelegenheit, von den aktuell sehr niedrigen Hypothekenzinsen profitieren zu können. Dazu der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: “Diesen so genannten Widerrufsjoker sollten Bankkunden jetzt ziehen und durch neue Verhandlungen oder Wechsel zu anderen Anbietern eine günstigere Finanzierung gewährleiten zu können!” Im Einzelfall spart man sich zu bis zu 5-stellige Summen bis zur letzten Rate. Im Falle eines Widerrufs wird der Darlehensvertrag so gestellt, als wäre er niemals abgeschlossen worden. Erfolgte Zahlungen werden verrechnet und der Rückzahlungswert muss an die Bank gezahlt werden.

“Banken weigern sich oft im direkten Kontakt mit dem Kunden entsprechende Zugeständnisse zu machen”, weiß Cäsar-Preller, der ein anwaltliches Schreiben auch zur Fristwahrung empfiehlt: “Ende 2014 werden viele Widerrufsmöglichkeiten verjähren”.

Für die erfolgreiche Durchsetzung eines Widerrufs empfiehlt sich die anwaltliche Begleitung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

Autor: Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

 

Villa Justitia, Uhlandstraße 4

65189 Wiesbaden

 

Telefon: (06 11) 4 50 23-0

Telefax: (06 11) 4 50 23-17

Mobil: 01 72 – 6 16 61 03

 

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

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