Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren: Verjährung droht zum 31.12.2014

/ 24.05.2017 / / 74

Nach zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs können Verbraucher zu Unrecht erhobene Kreditbearbeitungsgebühren von den Banken zurückfordern. Aber Achtung: Es droht Verjährung. Darum ist auch Eile geboten.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Banken dürfen keine vorgefertigten Klauseln zu Bearbeitungsgebühren in den AGB erheben. Das hat der BGH bereits im Mai entschieden. Am 28. Oktober haben die Karlsruher Richter zudem in einem Grundsatzurteil entschieden, dass unberechtigte Bearbeitungsgebühren für Kredite, die seit 2004 abgeschlossen wurden, zurückgefordert werden können. „Aber die zehnjährige Verjährungsfrist greift auf den Tag genau. Das heißt, wenn jemand z.B. am 10. November 2004 einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, muss er bis zum 9. November 2014 die Bearbeitungsgebühren zurückfordern oder verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen“, erklärt Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann, Kooperationsanwältin des Vereins Deutsche Sozialhilfe e.V.

Der BGH hat erklärt, dass erst seit 2011 Rechtssicherheit zu diesem Thema herrscht und deshalb Klagen vorher nicht zumutbar gewesen seien. Deshalb gilt die absolute zehnjährige Verjährungsfrist. „Es heißt aber auch, dass Verbraucher, die Kreditverträge zwischen 2005 und 2011 abgeschlossen haben, sich beeilen sollten, wenn sie die Bearbeitungsgebühren zurück haben wollen“, so Rechtsanwältin Scheidemann. Denn auf Grund der kenntnisabhängigen dreijährigen Verjährung wären diese Ansprüche zum 31.12.2014 verjährt.

Mehr Informationen:  www.kreditbearbeitungsgebuehren.de

 

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

 

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter: / / / / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961