BGH zur Rückforderung von Bearbeitungsgebühren

/ 28.10.2014 / / 133

Das so genannte Bearbeitungsentgelt ist nach zwei aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofes eine unzulässige Klausel in Verbraucherkreditverträgen. Wer einen Kredit von seiner Bank bekommen hat und dafür neben den Zinsen noch eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 5 Prozent gezahlt hat, der kann sich diese Summe jetzt zurück erstatten lassen. Die Kreditinstitute rechnen mit Rückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe. Vor dem Bundegerichtshof kamen am 13. Mai 2014 zwei Verfahren abschließend zur Verhandlung, die in den Vorinstanzen schon zugunsten des Kreditnehmers entschieden wurden. 

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Dem BGH kam nun die Rolle des “Entscheiders” zu, um eine rechtsverbindliche Aussage in der Sache zu treffen. Ein Kläger hatte für ein 40.000 Euro-Darlehen 1200 Euro Bearbeitungsentgelt bezahlt – immerhin 3 Prozent der Nettokreditbetrages. Im Rahmen des Gesamtkreditvolumens von 49.000 Euro war dieses Entgelt gleich einbehalten worden. Diese Praxis, so der Bundesgerichtshof, ist nicht zulässig: Dieser und andere Kreditnehmer können sich die bezahlten Bearbeitungsentgelte zurückholen.

Die Richter erkannten in der betreffenden Klausel der “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” eine unangemessene Benachteiligung und sehen einen Erstattungsanspruch selbst dann, wenn der Kreditnehmer auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen wurde. Im aktuellen Fall legte die Postbank Revision vor dem BGH ein, nachdem die Richter am Landgericht Bonn sich voll umfänglich auf die Seite des Kreditnehmers gestellt hatten – ebenso wie 8 Oberlandesgerichte, das erste bereits im Jahr 2011.

Wie die Richter in Bonn kam man auch in Karlsruhe schnell zur Überzeugung, dass die Bank ihrem Auftrag entsprechend Kredite vergebe und dafür Zinsen verlange, eine darüber hinausgehende Bearbeitungsgebühr sei nicht zulässig. Insgesamt sollen über 100 Revisionsverfahren beim BGH anhängig sein – es ist auch nicht zu erwarten, dass die Banken dies abwehren können. Für den Verbraucherschutz ist das Urteil ein Meilenstein, der es vielen Kreditnehmern ermöglicht, die Bearbeitungsgebühren zurück zu holen. Es geht im vorliegenden Fall um reine Konsumentendarlehen. Die werden von deutschen Kreditinstituten jährlich im Umfang von rund 200 Millionen Euro vergeben.

Über die Verjährungsfrist wird am 28. Oktober entschieden. Aktuell wird vielfach davon ausgegangen, dass alle nach den ersten Entscheidungen von Oberlandesgerichten abgeschlossenen Verträge mit gleicher Sachlage diesbezüglich eine Rückerstattungspflicht auslösen werden. Es ist allerdings zu erwarten, dass die Banken sich nicht kampflos ihrem Schicksal ergeben werden. Deshalb sollten Betroffene von Anfang an, spätestens bei Nichtzahlung, einen erfahrenen Anwalt ihrer Wahl mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen.

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann, Kooperationsanwältin des Vereins Deutsche Sozialhilfe e.V., unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen.

Mehr Informationen: www.kreditbearbeitungsgebuehren.de

 

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

 

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Bank & Bürgschaft / Finanzen Schlagwörter: / / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961