Zuckerkartell: Bußgelder und Schadensersatzansprüche

/ 24.05.2017 / / 60

Seit dem Jahr 2009 ist die Zuckerindustrie im Fokus des Bundeskartellamtes (BKartA). Gegen die drei größten Zuckerhersteller in Deutschland, die Südzucker AG, die Nordzucker AG und die Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG (Diamant-Zucker) wurden im Februar diesen Jahres wegen der Bildung eines rechtwidrigen  Gebiets- und Absatzkartells Bußgelder verhängt. Mit Bestandskraft der Bußgeldbescheide stehen die Kartellvorwürfe fest. Dies ist für die Geschädigten zugleich Grundlage für Schadensersatzansprüche.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Geschädigt wurden alle Zweige der zuckerverarbeitenden Industrie – vom Getränkehersteller bis zum Konditor.

Aktuell gibt es zwei Entwicklungen in Sachen Zuckerkartell:

1. Das BKartA signalisiert im Moment, Vertretern der Geschädigten (beschränkte) Akteneinsicht zu gewähren. Allerdings will man vorher den Kartellanten die Möglichkeit geben, gegen entsprechende Bescheide zu klagen. Das wird die Akteneinsicht verzögern. Es steht zu erwarten, dass sich das Verfahren  der Akteneinsichtsgewährung noch circa zwei Jahre hinziehen wird. Zudem steht zu erwarten, dass aus der Akteneinsicht nicht alle für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen relevanten Informationen und Daten gewonnen werden können.

Den Betroffenen ist daher die gutachterliche Ermittlung ihrer Schäden anzuraten. Mittlerweile gibt es wirtschaftlich vertretbare Angebote, Kartellschadensberechnungen durchzuführen. Das war in der Vergangenheit nicht immer so. Oftmals gestaltete sich bereits die Ermittlung von Schäden für die Betroffenen als teuer und damit als zusätzlich hohes Risiko und Hemmschuh für die Weiterverfolgung von Kartellschäden. Da sich die Geschädigten mittlerweile besser untereinander vernetzen, können auch in der Phase der Schadensermittlung Synergieeffekte erzielt werden und etwa die Kosten des Gutachtens durch die Beteiligung mehrerer für den Einzelnen gesenkt werden.

2.  Das Problem der Verjährung der potentiellen Ansprüche zeigt sich aktuell entspannter. Kartellanten gaben bislang in der Regel – zumindest gegen unmittelbaren Abnehmer – Verjährungsverzichtserklärung ab. In Einzelfällen berichten Betroffene, dass die Kartellanten zuletzt von dieser Praxis wieder abwichen. Durch die Ermittlungen des Bundeskartellamtes ist die Verjährung von Schadensersatzansprüchen zudem gehemmt worden. Den Kartellgeschädigten bleibt daher noch ausreichend Zeit, Ihre Ansprüche weiter zu prüfen und zu verfolgen.

Um die Verjährungsrisiken weiter zu minimieren, steht den Betroffenen zudem die kostengünstige Möglichkeit der Durchführung von  Güteverfahren offen, um ohne Verjährungsrisiken weiteren Raum für Gespräche mit den Kartellanten und die Prüfung von Ansprüchen zu schaffen.

Für Anfragen und weitere Informationen stehen bei der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  Georg Jäger und János Morlin zur Verfügung.

Mehr Informationen: www.roessner.de/suedzucker-ag

 

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

 

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961