New Capital Invest – Insolvenzanträge für NCI-Fonds

/ 24.05.2017 / / 39

Für die Anleger der New Capital Invest (NCI) Fonds USA 11, USA 16 und USA 19 scheinen die schlimmsten Befürchtungen wahr zu werden. Für die drei Fonds wurde offenbar Insolvenz angemeldet.

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Nach und nach wird klar, für welche Firmen und Gesellschaften aus dem Firmengeflecht von Malte Hartwieg Insolvenzanträge gestellt wurden. Nach dem Insolvenzantrag für die Selfmade Capital Holding sind offenbar drei Fonds des Emissionshauses New Capital Invest betroffen. Wie das Handelsblatt am 13. Oktober berichtet, wurden entsprechende Anträge für die Fonds NCI USA 11, NCI USA 16 und NCI USA 19 gestellt.

Anleger der Selfmade Capital Emirates-Fonds und verschiedener NCI-Fonds warten schon seit geraumer Zeit auf ihre Ausschüttungen. Ihre Gelder sollen in dubiosen Kanälen versickert sein. Entsprechende Nachforschungen nach dem Verbleib der Gelder blieben bislang offenbar erfolglos. „Nun scheint das dicke Ende für die Anleger zu kommen. Die Fonds sind pleite. Anleger müssen jetzt den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP.

Nach wie vor scheint nicht ausgeschlossen zu sein, dass weitere Insolvenzanträge folgen werden. Daher empfiehlt Krajewski den Anlegern, jetzt umgehend tätig zu werden und anwaltlichen Rat zu suchen. „Die Anleger, die auf Hartwieg und die Suche nach dem verschwundenen Geld vertraut haben, wurden enttäuscht. Nun sollten sie versuchen, so viel wie möglich von ihrem Geld zu retten“, so Krajewski. Dabei gehe es natürlich darum, die Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden aber auch um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. „Besonders die Emissionsprospekte müssen auf Fehler überprüft werden. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren“, erklärt Krajewski.

Zudem laufen nach wie vor die staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug. „Sollte sich der Verdacht bestätigen, könne auch deliktische Regressansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Krajewski.

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/dima24-de-nci-capital/

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Selfmade Capital, New Capital Invest, dima24:

Rechtsanwalt André Krajewski,

Telefon: 0421 3016790, Andre.Krajewski@sommerberg-llp.de

 

 

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