Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Insolvenz der Mox Telecom AG: Was kommt nun auf die Anleihegläubiger zu?

/ 24.05.2017 / / 100

Die Mox Telecom AG hat am 17.06.2014 beim Amtsgericht Düsseldorf Insolvenzantrag gestellt. Gleichzeitig wurde die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens beantragt. Nach Auskunft des Unternehmens sind Kredite in Höhe von ca. EUR 30 Mio. von Bankenseite nicht verlängert worden. Deshalb drohe die Zahlungsunfähigkeit. Mit Hilfe eines Sanierungsplanes will das Unternehmen nach eigenen Angaben neue Finanzierungsmodelle erarbeiten und sich restrukturieren. Hierbei könnten Anlegern von Schuldverschreibungen und Aktien Verluste drohen. Hier den kompletten Artikel bei Ares Rechtsanwälte, Frankfurt, lesen

Darlehensvertrag widerrufen: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung lässt sich nicht so einfach korrigieren

/ 24.05.2017 / / 356

Verbraucherkredite können bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch nach Fristablauf noch widerrufen werden. „Eine falsche Widerrufsbelehrung  lässt sich nicht so einfach aus der Welt schaffen. Selbst wenn die Banken das versuchen“, sagt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart, und weiter: „Eine Nachbelehrung durch die Bank müsste ausdrücklich als solche zu erkennen sein, auf die frühere (unwirksame) Widerrufsbelehrung Bezug nehmen, und kommt in der auch durch die Gerichte verlangten Deutlichkeit ganz selten vor.“ weiterlesen