Future Business: Genussrechte werden im Insolvenzverfahren nicht nachrangig behandelt

/ 18.02.2022 / / 78

Die Forderungen der Genussrechte-Inhaber der insolventen Future Business KG aA (FuBus) werden im Insolvenzverfahren doch nicht als nachrangig behandelt. Das teilte Insolvenzverwalter Dr. Kübler jetzt mit. Damit steigt die Hoffnung der Genussrechte-Gläubiger, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren doch berücksichtigt werden.

Olaf Hasselbruch

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Olaf Hasselbruch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Sommerberg in Bremen. Der Jurist ist fokussiert auf Kapitalanlagerecht und Themen rund um Ihre Immobilie.


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Der Insolvenzverwalter stützt sich bei seinen Aussagen auf ein Gutachten, dass die Genussrechte doch nicht als nachranging anzusehen sind. Bislang mussten die Genussrechte-Gläubiger davon ausgehen, dass sie im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen werden, da ihre Forderungen nachrangig behandelt werden. Am 8. Oktober findet nun in der Messe Dresden eine Gläubigerversammlung speziell für die Genussrechte-Inhaber statt. Die Forderungen zur Insolvenztabelle können erst nach diesem Termin angemeldet werden.

Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für Anlegerschutz der Bremer Kanzlei Sommerberg LLP: „Für die betroffenen Genussrechte-Inhaber ist das natürlich eine gute Nachricht. Allerdings ist noch völlig offen, wie hoch die Insolvenzquote tatsächlich ausfallen wird. Leider müssen die betroffenen Anleger, auch der Orderschuldverschreibungen oder nachrangigen Darlehen, nach wie vor mit Verlusten rechnen.“

Daher rät der erfahrene Rechtsanwalt den geschädigten FuBus-Anlegern, zweigleisig zu fahren und sowohl die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden als auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. „Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Ein weiterer Ansatzpunkt kann die Prospekthaftung sein, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt bereits unvollständig, falsch oder zumindest irreführend gewesen sind“, so Rechtsanwalt Diler.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt bereits bundesweit zahlreiche geschädigte Anleger der Infinus / Future Business-Gruppe und ist damit befasst, die Verantwortlichen in Regress zu nehmen.

Betroffene Anleger können sich auch der Interessengemeinschaft anschließen.

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/infinus-future-business/

 

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