Aktien der BioMa Energie AG: Verurteilung der Fa. Bayerische Vermögen AG aus Traunstein!

/ 24.05.2017 / / 128

Das Landgericht Traunstein hat mit Urteil vom 14.08.2014 entschieden, dass an die von Herrn RA Dr. Jürgen Klass vertretene Klägerin € 15.600,00 zzgl. Zinsen zu zahlen sind. Im Gegenzug müssen 1.300 Aktienanteile an der BioMa Energie AG an die Finanzfirma übertragen werden. Außerdem wurde die Finanzfirma verurteilt, vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Das Landgericht Traunstein hat den geltend gemachten Schadensersatzanspruch insoweit als begründet angesehen. Unter anderem wurde in den Urteilsgründen ausgeführt:

„Einen Anlageberater wird der Kapitalanleger hinzuziehen, wenn er selbst keine ausreichenden wirtschaftlichen Kenntnisse und keinen genügenden Überblick über wirtschaftliche Zusammenhänge hat. Er erwartet dann nicht nur die Mitteilung von Tatsachen, sondern insbesondere deren fachkundige Bewertung und Beurteilung. Häufig wünscht er eine auf seine persönlichen Verhältnisse zugeschnittene Beratung. In einem solchen Vertragsverhältnis hat der Berater regelmäßig weitgehende Pflichten gegenüber dem betreuten Kapitalanleger. Als unabhängiger individueller Berater, dem weitreichendes persönliches Vertrauen entgegengebracht wird, muss er besonders differenziert und fundiert beraten. (…)  Ein Anlageberater hat bei der Anlageberatung den Wissensstand des Anlegers über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft zu berücksichtigen; das von ihm danach empfohlene Anlageobjekt muss diesen Kriterien Rechnung tragen. (…) Auf die im Vergleich zu Aktien börsennotierter Unternehmen sehr stark eingeschränkte Fungibilität der Anteile hätte der Kläger beim Erwerb der Aktien ungefragt hingewiesen werden müssen (vgl. dazu OLG München, Urteil vom 26.06.2013, 3 U 4373/12). Die Frage, ob und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen eine Anlage vorzeitig verkauft werden kann, ist für den Anlageentschluss des durchschnittlichen Anlageinteressenten von wesentlicher Bedeutung (BGH NJW-RR 2007,621). Aufgeklärt werden muss daher darüber, dass die jederzeitige Handelbarkeit nicht gewährleistet ist. Weiter muss darauf hingewiesen werden, dass es eine ordnungsgemäße Kursbildung aus Angebot und Nachfrage nicht gibt und eine Reaktion auf einen Kursverfall auch deshalb nicht möglich ist. An die Aufklärung hierzu sind strenge Anforderungen zu stellen (OLG Stuttgart WM 2008,1368 m.w.N.). Diesen strengen Anforderungen ist die Beklagte nicht gerecht geworden.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde. Der Rechtsstreit ist beim OLG München anhängig.

Mehr Informationen: www.forum-anlegerschutz.de

Autor: Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

 

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter: /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961