Uber verboten: Landgericht Frankfurt zieht Taxi-Konkurrenz den Schlüssel

/ 24.05.2017 / / 50

Das Landgericht Frankfurt hat beim Taxi-Konkurrenten Uber den Schlüssel gezogen und ihn per Eilverfahren verboten. Das Gericht hat Uber bundesweit für ordnungswidrig erklärt.

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Das US-Unternehmen bot Fahrdienste für relativ kleines Geld an. Per App konnte ein Wagen bestellt werden, der die Fahrgäste von A nach B brachte. Das war vor allem Taxifahrern ein Dorn im Auge. Daher hatte die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen gegen Uber mit der Begründung geklagt, dass die Fahrer in der Regel nicht im Besitz eines Personenbeförderungsscheins seien und auch keine nötige Gewerbeanmeldung besäßen. Das LG Frankfurt gab der Klage statt und verbot Uber im Eilverfahren – also mit sofortiger Wirkung.

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Uber kündigte bereits an, Rechtsmittel einzulegen.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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