HT Flottenfonds IV: KSK München-Starnberg-Ebersberg muss 140.000 Euro wegen Falschberatung zahlen

/ 24.05.2017 / / 220

“Solche Summen hat man auch im Anlegerschutz nicht jeden Tag auf dem Tisch!” Pascal John, Rechtsanwalt bei mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf, freut sich mit seinen Mandanten über den Ausgang eines Klageverfahrens gegen die Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg: Die Bank muss die vermittelte Kapitalanlage (den Schiffsfonds HT-Flottenfonds IV) zurück nehmen und im Rahmen dieser Rücknahme insgesamt 140.000 Euro an die Kläger zahlen. Zudem werden die Kläger auch von der Bank freigestellt, sofern in Zukunft bereits gezahlte Ausschüttungen zurückgefordert werden würden. Dies entschied das Landgericht München am 02.07.2014 (Az. 22 O 27635/12).

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Die Kläger konnten nachweisen, dass das im Jahr 2006 geführte Beratungsgespräch nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist und die Kreissparkasse die ihr im Rahmen des Anlageberatungsvertrages obliegenden Pflichten verletzt – oder einfach ausgedrückt – falsch beraten hat. So klärte die Sparkasse die Kläger nicht über die Höhe der ihr zufließenden Provisionen (sog. Rückvergütungen) auf. Folgerichtig verurteilte das Gericht die Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg zur Zahlung von Schadensersatz entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Es war nicht der erste Kontakt der Kreissparkasse mit den Anwälten aus Düsseldorf. Ein weiteres Verfahren findet nach dem für den Anleger erfolgreichen Gang durch die Instanzen des Land- und Oberlandesgerichts München hoffentlich ein anlegerfreundliches Ende vor dem Bundesgerichtshof. RA John: “Auch das aktuelle Verfahren zeigt, dass wir mit unserem Vortrag richtig liegen und die Kreissparkasse nicht korrekt beraten hat. Der Schadensersatzanspruch unserer Mandanten ist gerechtfertigt.”

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt John geht aber davon aus, dass das Oberlandesgericht München – wie in dem Parallelfall gegen die KSK vor einiger Zeit – das Urteil des Landgerichts bestätigen wird. Ob die Bank dann noch einmal den Gang vor den BGH wagen wird, darf bezweifelt werden.

Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds-recht.de/lp/hansa-treuhand-schiffsfonds.html

 

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

 

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter: / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961