Salomon-AG-Prospektfehler: Anleger des Fonds MT “Cape Taft” dürfen hoffen

/ 24.05.2017 / / 354

In einem aktuellen Muster-Verfahren betreffend den geschlossenen Schiffsfonds MT “Cape Taft” hat das Landgericht Dortmund in der mündlichen Verhandlung vom 23.05.2014 ausgeführt, dass es zwei Prospektfehler erkennt und schloss sich damit der Argumentation der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte an.

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Der vom Dortmunder Emissionshaus Salamon aufgelegte Schiffsfonds wurde nach übereinstimmender Ansicht der mzs Rechtsanwälte und des Dortmunder Gerichts mit deutlichen Prospektfehlern an den von mzs Rechtsanwälte vertretenen Mandanten gebracht. mzs schlug der Gegenseite einen Vergleich in Höhe von 3/4 der Klageforderung vor. Sofern ein Vergleich nicht zustande kommt, wird das Gericht im September 2014 eine Entscheidung fällen.

Im Einzelnen werfen wir dem Emissionshaus vor, die Kosten des Vertriebs und der Einwerbung des Kommanditkapitals nicht wahrheitsgetreu dargestellt zu haben so Rechtsanwalt John: “Der Anleger kann aus der Darstellung im Prospekt die tatsächliche Höhe der Eigenkapitalbeschaffungskosten nicht hinreichend deutlich erkennen. Auf Seite 36 des Prospektes ist angegeben, dass für Vertrieb und Einwerbung des Kommanditkapitals 5,97 % der Mittel verwendet werden würden. Bezogen auf das von den Anlegern eingeworbene Kommanditkapital ist diese Prozentzahl allerdings falsch. ” Auch das Landgericht Dortmund ist der Ansicht, dass die Quote im Prospekt mit 13,16 % hätte angegeben werden müssen.

Der zweite Kritikpunkt betrifft eine unzutreffende Darstellung der Marktbedingungen. John: “Wer 2009 dem Fonds als Gesellschafter beitrat, konnte dem Prospekt nicht entnehmen, dass eine Verschlechterung der Charterraten mittlerweile bereits eingetreten war. Denn bereits zum Jahreswechsel 2008/2009 konnten erste Einbrüche bei den Charterraten verzeichnet werden. Es gab keine gute Prognose für 2009!” Dies ergibt sich auch aus dem Bericht der Salomon-AG vom November 2009.

Der Schiffsfonds-Experte geht davon aus, dass die Gegenseite den Vergleich annehmen wird. Denn ansonsten würde sie wohl zu einer vollständigen Rückabwicklung verurteilt. “Die Signale vom Landgericht sind überdeutlich!”

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