Ab sofort vergisst das Internet doch – EuGH fordert Google zur Löschung von Suchanzeigen auf

/ 13.05.2014 / / 86
Löschung von Googleeinträgen ab sofort möglich


Das Internet vergisst nichts? – Seit dem 13. Mai 2014 aber doch! Der Europäische Gerichtshof hat eine absolut überraschende Entscheidung zur Löschung von Google-Einträgen gefällt und Google damit eine neues Grundrecht abgerungen. Der Menschheit ward in digitalen Zeiten das Recht gegeben, vergessen zu werden. Ab sofort können Suchmaschinen verpflichtet werden, bestimmte Ergebnisse nicht mehr anzuzeigen. Die Richter leiteten dieses Recht aus der geltenden EU-Datenschutzrichtlinie ab. Ein Spanier hatte geklagt, weil ein Link auf einen über 16 Jahre alten Zeitungsartikels ihn im Rahmen einer Immobilienpfändung namentlich genannt hatte. Er meldete diese Rufschädigung 2010 bei der spanischen Datenschutzagentur AEPD, die dem Mann Recht gab und selbst gegen Google vor dem obersten spanischen Gericht klagte. Dieses verlangte eine Klärung zur Auslegung der EU-Datenschutzrichtlinie.

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Der EuGH lässt sich zum Thema Löschung von Google-Einträgen zitieren: “Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich.” Das gilt insbesondere dann, wenn der Ursprungartikel schon lange nicht mehr existiert. Ausnahmen sollen nur gelten, wenn Informationen über Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens eine Art Archivfunktion erfüllen.

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Auch für den Hamburger Experten Björn Wrase kommt die Entscheidung überraschend. Rechtsanwalt Wrase: “Damit hatte niemand gerechnet, alle bisherigen Signale aus Brüssel waren in die andere Richtung gegangen!” Mit diesem höchstrichterlichen Urteil dürften nach Wrases Einschätzung jetzt insbesondere Firmen versuchen, schädliche Links aus dem Netz entfernen zu lassen. Wrase: “Bislang war das ein sinnloses Unterfangen, jetzt macht Reputationsmanagement auch in besonders schweren Fällen wieder Sinn!” Es bleibt jetzt abzuwarten, welche Mechanismen Google anbietet, um der Vielzahl der kommenden Forderungen entsprechen zu können. Wer das neue Recht nun für sich in Anspruch nehmen will, der sollte sich an einen im Internetrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.

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Kategorien: Datenschutz / Google / Verbraucherschutz

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