Abmahnung Waldorf Frommer – “Blue Jasmin” (Warner Bros. Entertainment GmbH)

/ 07.05.2014 / / 241

Aktuell versendet die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen an Internetuser, denen man Urheberrechtverletzungen vorwirft. Es geht um den Film “Blue Jasmin”, Rechteinhaber ist Warner Bros. Entertainment GmbH. Wie meist bei Abmahnungen von Waldorf Frommer wird die Zahlung von 815 Euro Euro innerhalb einer knapp bemessenen Frist und neben der Löschung der heruntergeladenen Datei auch die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gefordert. Rechtsanwalt Wrase, der Abmahnungsopfer deutschlandweit vertritt: “Die Rechtethematik ist in diesem Fall leider wie immer eindeutig, allerdings kann der Verstoß in vielen Fällen nicht wirklich stichhaltig nachgewiesen werden. Immer wieder versichern uns Abgemahnte glaubhaft, dass sie keinerlei Rechte verletzt haben, teils sogar zur angeblich protokollierten Downloadzeit nicht einmal zu Hause waren. Die Vorlage einer derart wackelig gespeicherten IP darf angezweifelt werden!”

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Rechtsanwalt Wrase empfiehlt angeschriebenen Abmahnungsopfern auf jeden Fall die Fristen im Auge zu halten und selbst wenn es zeitlich knapp wird keinesfalls die vorgegebene Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Auf Abmahnung spezialisierte Rechtsanwälte sind aufgrund der besonderen Rechtslage darauf eingestellt schnell und in letzter Minute reagieren zu können. Wrase: “Selbst wenn die Zeit knapp ist: Lassen Sie sich beraten!” Die Kosten halten sich in Grenzen und stehen in jedem Fall in einem guten Verhältnis zur möglichen Ersparnis. Diese Abmahnmodelle funktionieren nur, weil ein Großteil der Betroffenen entweder sofort zahlt oder falsch reagiert!” In vielen Fällen kann die Forderung komplett abgewehrt oder der geforderte Abgeltungsbetrag verhandelt werden.

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Kategorien: Abmahnung Waldorf Frommer

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