Ein CHF-Limes Swap (also ein Swap auf Basis des Schweizer Franken) verursachte Schäden in Millionenhöhe. In zwei Urteilen vom 10.04.2014 (Aktenzeichen: Az. 32 O 93/12 und Az.32 O 122/12) hat das Landgericht (LG) Düsseldorf die IKB zu Schadensersatz in Höhe von knapp 8,5 Millionen Euro verurteilt.Hintergrund der Verurteilungen waren hochriskante Optionsgeschäfte, die als Swaps getarnt von der IKB angeboten wurden. Das Verkaufsargument für das riskante Produkt waren angebliche Zinsoptimierungspotentiale. Unter dem Produktnamen CHF-Limes („Grenzwall“) Swap wurde das Geschäft bevorzugt an mittelständische Unternehmen vertrieben. Dabei birgt der CHF-Limes Swap ein unbegrenztes Verlustrisiko, das auch für solvente Unternehmen ruinös sein kann. Dieses Risiko resultiert aus der Strukturierung des Produkts durch die IKB zu Lasten ihrer Kunden. Die IKB befand sich damit bei der Beratung in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt gegenüber ihren Kunden.
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