Neues Punktesystem erschwert den Punkteabbau

/ 03.04.2014 / / 59

Wenn am 1. Mai 2014 das neue Punktesystem in Kraft tritt, wird es schwieriger die Punkte für Verkehrsdelikte wieder abzubauen. Nur einmal innerhalb von fünf Jahren besteht die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar maximal einen Punkt abzubauen.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Da hier das Tattagsprinzip gilt, kann der Punkt nur dann abgebaut werden, wenn noch kein weiterer Verkehrsverstoß vorliegt, der später zu einem Anstieg über die Fünf-Punkte-Grenze führen werden.  Pflichtseminare gibt es nach dem neuen System nicht mehr.

Bisher sind die Möglichkeiten, die Punkte in Flensburg wieder abzubauen weitaus größer.  Wer vier bis acht Punkte auf seinem Konto hat, kann durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar wieder bis zu vier Punkte abbauen. Bei 9 bis 13 Punkten können durch ein Aufbauseminar immerhin noch zwei Punkte abgebaut werden. Hat jemand schon 14 bis 17 Punkte gesammelt, kann er durch eine verkehrspsychologische Beratung zwei Punkte wieder loswerden.

Daher kann es im Einzelfall durchaus lohnend sein, durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar Punkte wieder abzubauen. Beispiel: Hat jemand acht Punkte in Flensburg würden diese in dem neuen System zu vier Punkten umgerechnet, was eine Ermahnung zur Folge hätte. Außerdem ist der Führerschein dann schon bei acht Punkten weg. Durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar könnte er vier Punkte abbauen und hätte dann nur noch vier Punkte. In dem neuen System werden diese dann zu zwei Punkten umgerechnet, die noch keine weiteren Konsequenzen nach sich ziehen.

Allerdings werden nach dem neuen System nur noch die Verkehrsverstöße bestraft, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Auch alte Einträge, die nicht unter diese Rubrik fallen, werden zum 1. Mai 2014 gelöscht. Außerdem  entfällt nach dem neuen System auch die Tilgungshemmung für ältere Punkte bei neuen Verstößen. Jeder Verstoß verjährt dann für sich. „Insofern muss im Einzelfall entscheiden werden, wann die Teilnahme an einem Aufbauseminar zum Punkteabbau jetzt noch wirklich notwendig ist. Vielmehr muss jetzt bei laufenden Bußgeldverfahren darauf geachtet werden, ob der Punkteeintrag vor oder nach dem 1. Mai 2014 sinnvoller ist. Erfolgt er erst nach dem 1. Mai wird die Tilgung älterer Punkte nicht mehr gehemmt“, erklärt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht. „Es kann also sinnvoll sein, die Rechtskraft im Bußgeldverfahren hinauszuzögern.“

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

 

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Auto & Verkehr Schlagwörter: / / / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961