Schiffsfonds zur Altersvorsorge ungeeignet: LG Heilbronn verurteilt Volksbank wegen nicht anlegergerechter Beratung

/ 24.05.2017 / / 67

Stuttgart, 04. März 2014. Empfiehlt eine Bank einem Anleger, der Geld zur Altersvorsorge anlegen möchte, eine unternehmerische Beteiligung, so haftet sie wegen nicht anlegergerechter Beratung. Insbesondere dann, wenn der Kunde mit den Ersparnissen seinen Lebensunterhalt bestreiten will. So hätte die Volksbank Brackenheim-Güglingen in Baden-Württemberg einem Kläger mit diesem Anlageziel keine Schiffsfonds mit Totalverlustrisiko und unsicheren Ausschüttungen anbieten dürfen, urteilte das Landgericht Heilbronn am 13. Februar 2014 und verurteilte die Bank zu einer hohen Schadensersatzleistung von rund 500.000 Euro inklusive entgangenen Gewinn.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

„Vielfach sind von Banken geschlossene Fonds, beispielsweise Immobilienfonds, Schiffsfonds und Lebensversicherungsfonds, als geeignete Altersvorsorgeprodukte empfohlen worden. Die betreffenden Anleger können sich daher unter anderem auf eine fehlerhafte Anlageberatung berufen“, so Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte. Regelmäßig gibt es aber auch darüber hinausgehende Pflichtverletzungen, die ebenfalls Gegenstand von Schadensersatzprozessen sind. Nach Feststellung einer Pflichtverletzung muss jedoch über die weiteren nicht mehr entschieden werden.

Im betreffenden Fall hatte der Anleger auf Anraten der Volksbank Brackenheim-Güglingen 2007 mehrere geschlossene Fonds, wie die Schiffsfonds MS „VEGA SPINELL“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, die FHH Fonds Nr. 36 MS „ARIKA“ und MS „MONZA“ GmbH & Co. KG sowie die MT „King Darwin“ Tankschifffahrts GmbH & Co. KG gezeichnet. Investiert hatte der Anleger in diese Fonds insgesamt 450.000 Euro. Da die Schiffsfonds zu dem vorgegebenen Anlageziel nicht hätten empfohlen werden dürfen, hat das Landgericht Heilbronn die Bank zu Schadensersatz in Höhe von 455.530,00 Euro verurteilt. Zugesprochen wurde zudem ein entgangener Gewinn in Höhe von zwei Prozent p.a.

Mehr Informationen: www.hahn-rechtsanwaelte.de

Autorin: Dr. Petra Brockmann, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Königstr. 26

70173 Stuttgart

Tel.: 0711-18567500

Fax: 0711-1856749500

E-Mail: info@hahn-rechtsanwaelte.de

www.hahn-rechtsanwaelte.de

 

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2013/2014, erneut als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

 

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter: / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961