Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Neues Punktesystem: Von Vormerkung bis zum Führerscheinentzug

/ 24.05.2017 / / 50

Mit der Neuregelung des Punktesystems im Verkehrszentralregister müssen sich die Verkehrsteilnehmer auf eine Reihe von Änderungen einstellen. Je nach Punktestand führt die Behörde unterschiedliche Maßnahmen durch. „Wesentlich ist auch, dass die Möglichkeiten, Punkte wieder abzubauen, eingeschränkt sind. Nur noch einmal innerhalb von fünf Jahren kann ein Punkt durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abgebaut werden. Das ist aber nur bis maximal fünf Punkten möglich“, erläutert Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht. weiterlesen

Reform des Punktesystems: Kraftfahrer müssen sich auf Änderungen einstellen

/ 24.05.2017 / / 30

Ab dem 1. Mai 2014 gilt das neue Punktesystem. Mit der Reform des Verkehrszentralregisters und des Punktesystems müssen sich die Verkehrsteilnehmer auf einige wesentliche Änderungen einstellen. Statt wie bislang 18 gibt es nur noch 8 Punkte. Wer 8 Punkte in Flensburg gesammelt hat, verliert die Fahrerlaubnis. Allerdings werden auch nur noch sicherheitsgefährdende Verkehrsdelikte mit einem Punkteeintrag geahndet. weiterlesen

Neues Punktesystem rückt sicherheitsgefährdende Verkehrsverstöße in den Fokus

/ 24.05.2017 / / 65

Das Verkehrszentralregister in Flensburg und damit auch das Punktesystem werden zum 1. Mai 2014 neu geordnet. Dann wird der Führerschein bereits ab 8 Punkten entzogen. Allerdings führen auch nur noch Verstöße, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden zu einem Punkteeintrag. „Ziel der Neuregelung ist, im zentralen Register nur noch die Personen zu erfassen, die durch verkehrsgefährdende Verstöße auffallen. Daher gibt es für eine ganze Reihe von Ordnungswidrigkeiten keine Punkte mehr“, erklärt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht. weiterlesen

Vorsicht Führerschein-Entzug – Neues Punktesystem

/ 18.02.2014 / / 91

Neues PunktesystemMit der Einführung eines neuen Punktesystems wird die bisherige “Verkehrssünderkartei” in Flensburg recht umfangreich reformiert. Es gibt neue Berechnungsmethoden die letzten Endes aber alle zu einem Ergebnis führen: Wer zu viele Punkte hat, der kann seinen Führerschein abgeben. Insbesondere Berufsfahrer, die aktuell mit Maßnahmen zum Punkteabbau liebäugeln, sollten sich in der momentanden Situation von Verkehrsrechtexperten beraten lassen, denn eventuell sind gefährdete Führerscheinbesitzer nach der Umstellung des Regelwerkes wesentlich näher am Führerscheinentzug als heute. Uach muss bei einem möglichen Punkteabbau berücksichtigt werden, dass in Zukunft schon kleinere Vergehen als bisher dafür sorgen können, dass die kritische Punktegrenze überschritten wird. Heißt: In bestimmten Situationen ist ein Autofahrer nach dem 1. Mai eventuell näher an einem Führescheinentzug als momentan.

Experten verweisen auf die letzte Chance, denn bald ist kein Punkteabbau mehr möglich. Es stellt sich die Frage ob Punkte vor der Umstellungen auf das neue Punktesystem und das Fahreignungsregister abgebaut werden sollten oder ob man besser abwartet, wie sich die überarbeitete Fassung des neuen Punktesystems iminzelfall auswirkt? TIPP: Informieren Sie sich rechtzeitig und rufen Sie am besten JETZT den Verkehrsanwalt Ihres Vertrauens an.

Unter www.neues-punktesystem.de hat der Aschaffenburger Verkehrsrechts-Experte Fenderl die wichtigsten Informationen zum neuen Punktesystem zusammengefasst.

MPC MS Santa Leonarda: Sparkasse Hannover zahlt Anleger im Vergleichswege 19.000 Euro

/ 24.05.2017 / / 219

Vor dem OLG Celle (3 U 132/13) schlossen die Sparkasse Hannover und der von mzs Rechtsanwälte vertretene Anleger Ende letzten Jahres einen Vergleich. In der ersten Instanz (LG Hannover – 11 O 148/12) hatte der Anleger noch den eingeklagten Betrag in Höhe von € 26.500,- zugesprochen erhalten. Nun wählt er eine wirtschaftlich sehr interessante Lösung. Statt den Fonds auf die Sparkasse Hannover zu übertragen, erhält er bei Behalt des Fonds eine Einmalzahlung iHv € 19.000,- von der Sparkasse Hannover. weiterlesen