Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

b2b-einkaufsplattform.de – Klageerfolg für Handwerker

/ 21.01.2014 / / 142

Rechtsanwalt Rader berichtet über ein interessantes Verfahren: Der Mandant, der ein Handwerksgewerbe unter seinem Namen betreibt, hatte sich bei b2b-einkaufsplattform.de der JW-Handelssysteme GmbH – nunmehr B2B Technologies Chemnitz GmbH – angemeldet und einen Kostenhinweis nicht wahrgenommen. Auf die Seite war er über eine Werbung für Apple-Produkte gelangt, die einen Link zur Webseite b2b-einkaufsplattform.de enthielt. Er interessierte sich für ein Apple-Produkt, das er für seinen privaten Gebrauch benötigte. Das Anmeldeformular füllte er aus, weil er dachte, nach einer kostenlosen Registrierung zunächst einmal in den eigentlichen “Online-Shop” zu gelangen, wo er Informationen zu dem beworbene Apple-Produkt erhalten und dieses erwerben können würde. Die erste Rechnung bezahlte der Mandant mit guter Mine zum bösen Spiel, bei der weiteren Abwehr der zweiten Zahlungsaufforderung ließ er sich anwaltlich beraten.

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Nach PROKON-Debakel soll Bafin mehr Einfluss auf den Grauen Kapitalmarkt bekommen

/ 24.05.2017 / / 38

Am Grauen Kapitalmarkt werden Finanzmarktprodukte gehandelt, die nicht der behördlichen Aufsicht der Bafin unterstehen. Die Bundesregierung zieht aus dem Fall PROKON aber jetzt wohl Konsequenzen und will die Bafin mit deutlich Befugnissen für das Regulieren des Grauen Kapitalmarkts ausstatten. Zwar soll es den nahezu unkontrollierten Grauen Markt weiter geben, die offizielle deutsche Finanzaufsicht soll aber die Möglichkeit bekommen, gefähriche Anlageprodukte vom Markt zu nehmen, sobald der “toxische Charakter” erkannt ist. Im Fall PROKON hatten die Zeichen schon sehr früh auf “Toxisch (giftig)” gestanden. Fehlende Berichte und Hinweise darauf, dass Anlegerkapital wohl nicht ohne weiteres zurüchgezahlt werden könnten hatten Verbraucherschützer schon früh auf den Plan gebracht. Die anhaltenden Warnungen hatten letztendlich zu einem Kapitalabzug im großen Stil geführt und PROKON im Bereich des Anlegergeldes zu Zahlungsunfähigkeit geführt.

IVG EuroSelect 12: Hahn Rechtsanwälte erstreiten positives Urteil beim Landgericht Berlin

/ 24.05.2017 / / 39

Hamburg, 20.01.2014. Das Landgericht Berlin hat die Commerzbank AG zu Schadenersatz in Höhe von 13.346,87 Euro verurteilt. Eine Mitarbeiterin der Bank hatte im Juni 2006 einer Anlegerin  eine Beteiligung von 15.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio an dem geschlossen Immobilienfonds IVG EuroSelect Zwölf GmbH & Co. KG  empfohlen. Dabei hatte sie allerdings versäumt, ihrer Aufklärungspflicht nachzukommen und über Rückvergütungen zu informieren, die der Bank für die Vermittlung der Beteiligung  zufließen. Die Kammer gelangte nicht zu der Überzeugung, dass die Anlegerin auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung die  Fondsbeteiligung gezeichnet hätte. Geklagt hatte aus abgetretenem Recht der Sohn des Erben der zwischenzeitlich verstorbenen Anlegerin. Er wurde vom Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte vertreten. weiterlesen

Gnadenfrist für Microsoft XP – Support verlängert

/ 24.05.2017 / / 84

Microsoft will den Support für Windows XP noch bis Juli 2015 notdürftig fortsetzen. Eigentlich stand fest, dass es ab dem 8. April keine Sicherheits-Updates für Windows XP mehr geben sollte. Microsoft stellt damit den Support für das über zwölf Jahre alten Betriebssystems ein. Gleiches sollte für Microsofts Virenhintergrundwächter gelten. Laut t-online-Homepage hat Micrsoft aber in einem Blogeintrag angekündigt, die XP-Version der Microsoft Security Essentials noch bis zum 15. Juli 2015 mit frischen Antiviren-Signaturen versorgen zu wollen.