Hansa Treuhand: Anleger dürfen Ausschüttungen behalten – Urteil des LG Hamburg

/ 24.05.2017 / / 59

Anleger, die in Schiffsfonds des Emissionshauses Hansa Treuhand investiert haben, können sich freuen. Das Landgericht Hamburg entschied in vier Fällen, dass bereits geleistete Ausschüttungen nicht zurückgefordert werden können und wies die entsprechenden Klagen des Fondsinitiators Hansa Treuhand ab. Das berichtet „fondsprofessionell.de“ am 28. Januar.

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Das Emissionshaus Hansa Treuhand hatte die Rückzahlung der Ausschüttungen verlangt und auf eine entsprechende Klausel im Gesellschaftsvertrag verwiesen. Demnach würden die Ausschüttungen nur als unverzinsliche Darlehen gewährt, die zurückverlangt werden könnten, wenn das Gesellschaftskonto nicht liquide ist. Das Landgericht Hamburg wies die Klagen jedoch ab (Az. 413 HKO 95/13, 413 HKO 88/13, 413 HKO 127/13, 413 HKO 165/139).

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