Redtube.com

/ 23.01.2015 / / 630

Die Website redtube.com ist ein so genannter Streaming-Dienst, der das Ansehen von Pornofilmen auf dem Server des Anbieters ermöglicht. User müssen diese Filme also nicht herunterladen. redtube.com nutzt damit  eine rechtliche Grauzone, da Nutzer des Portals sich keiner Urheberschutzverletzung schuldig machen.

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Zwar hatte es in der letzten Zeit durch die Anwälte Urman + Collegen unzählige Abmahnungen gegeben. Im nachhinein hatte es sich aber herausgestellt, dass diese Abmahnungen nicht nur rechtlich nicht durchsetzbar waren, sondern auch noch auf unrrechtmäßig erlangten Adressdaten beruhten. Die Adressen hatte man sich über ein Auskunftersuchen beim zuständigen Amtsgericht organisiert, ohne bei Antragstellung darauf hinzuweisen, dass die zu schützenden Werke gar nicht heruntergeladen, sondern nur gestreamt wurden. Trotzdem hatten unzählige Opfer die Abmahngebühren bezahlt.

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Die Kanzlei Urmann und Collegen aus Regensburg wurde damals von der in der Schweiz ansässigen Firma “The Archive” mit den redtube.com Abmahnungen beauftragt. U + C ist mittlerweile Geschichte: Anwalt Urmann wurde die Anwaltslizenz entzogen.

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