Die EU-Kommission hat die Übergangsfrist für die Umstellung auf das neue SEPA-Zahlungssystem bis zum 1. August verlängert. Die Umstellungen seien bislang noch nicht weit genug und durch die Fristverlängerung sollen Zahlungsunterbrechungen vermieden werden.
Ursprünglich sollte das SEPA-Zahlungssystem im Euro-Raum bis zum 1. Februar eingeführt werden. Dann ist statt wie bislang Kontonummer und Bankleitzahl die neue 22-stellige IBAN für den Zahlungsverkehr nötig. In Deutschland beginnt die IBAN mit DE, dann folgen zwei Ziffern und dann Bankleitzahl und Kontonummer.