Die Sparkasse Waldeck-Frankenberg muss einem Anleger des Schiffsfonds Hannover Leasing Nr. 169 Maritime Werte 1 MS Merkur Gulf Schadensersatz in Höhe von knapp 12.000 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 2 % p. a. zahlen. Das Landgericht Kassel sah es als erwiesen an, dass die Sparkasse ihre Aufklärungspflichten verletzt habe, da sie nicht alle Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fonds-Anteile erhalten hat, ihrem Kunden gegenüber offen gelegt hat (Urteil vom 16.12.2013, Az.: 9 O 978/13).
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