S&K: Schaden viel höher als vermutet

/ 24.05.2017 / / 44

Gut zehn Monate nach den Razzien und Festnahmen rund um die S&K Gruppe wird das Ausmaß des entstandenen Schadens immer ersichtlicher. Nach übereinstimmenden Medienberichten könne der Schaden bei bis zu 200 Millionen Euro liegen und damit fast doppelt so hoch sein wie zunächst angenommen. Dies wurde inzwischen auch von der Frankfurter Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu bestätigt.

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Da mag es für die geschädigten Anleger nur ein schwacher Trost sein, dass auch der Wert der beschlagnahmten Vermögensgegenstände auf etwa 40 Millionen Euro heraufgesetzt wurde. „Es ist letztlich nur ein Fünftel des Schadens. Die Anleger müssen weitere rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen, damit sie nicht auf dem größten Teil ihres Verlustes sitzen bleiben“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Zur Erinnerung: Nach der groß angelegten Razzia bei S&K und vielen weiteren Firmen wurde zunächst ein Schaden von etwa 105 Millionen Euro vermutet, von dem rund 10.000 Anleger betroffen sein sollen. Im Zuge der Razzia kam es auch zu Festnahmen; acht Beschuldigte sitzen derzeit noch in Untersuchungshaft.

Eine Vielzahl von Fonds und anderen Finanzprodukten sind von den Vorfällen betroffen. Dazu zählen neben verschiedenen S&K Fonds u.a. SHB Immobilienfonds, Midas Mittelstandsfonds, Vario Produkte, DCM Fonds oder Asset Trust KG.

„Für die rund 10.000 geschädigten Anlegern gibt es nun verschiedene Möglichkeiten, ihre Forderungen geltend zu machen und ihren Schaden zu reduzieren“, erklärt Fachanwalt Cäsar-Preller. Auf die sichergestellten Vermögenswerte könne im Rahmen der Zwangsvollstreckung zugegriffen werden. Dazu ist ein vollstreckbarer Titel oder dinglicher Arrest nötig. „Allerdings ist durch die Vermögenswerte auch nur ein kleiner Teil des entstandenen Schadens gedeckt“, so Cäsar-Preller.

Daher sei es sinnvoll, auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Diese können u.a. durch eine fehlerhafte Anlageberatung begründet  sein. „Anlagen in geschlossene Immobilienfonds sind unternehmerische Beteiligungen, die auch das Risiko des Totalverlusts des investierten Geldes in sich bergen. Darüber hätten die Anleger nach den Maßstäben einer anleger-und objektgerechten Beratung aufgeklärt werden müssen“, so Cäsar-Preller.

Um die rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen, sollten sich die betroffenen Anleger an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, der sie bei den nächsten Schritten berät und begleitet.

Autor: Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

 

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