Bayern will Hitlers “Mein Kampf” doch nicht verlegen

/ 24.05.2017 / / 70
“Mein Kampf” – Hitlers “Rassentheorien” ab 2015 nicht mehr vom Urheberrecht geschützt

Bayerns Landesregierung hat ein interessantes Buchprojekt gestoppt: Eigentlich sollte Adolf Hitlers “Mein Kampf” neu aufgelegt und wissenschaftlich fundiert kommentiert werden. Grund dafür: Die Urheberrechte laufen 2015 aus und der Freistaat Bayern kann als aktueller Rechteinhaber niemandem mehr verbieten, das Buch zu veröffentlichen. Allenfalls kann man Anzeige wegen Volksverhetzung erstatten.

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Hitler hatte 1924 in der Landsberger Gefanenschaft die schriftliche Grundlage für sein Menschen verachtendes Programm formuliert. Nach dem Krieg wurde der Freistaat Bayern Rechtsnachfolger der Eher-Verlages. Als Grund für die Projekteinstellung wird Ministerpräsident Seehofer zitiert, der in Zeiten einer Diskussion um NPD-Verbotsanträge das Staatswappen nicht für die Verbreitung von “Mein Kampf” missbraucht sehen will. Insgesamt sind durch die Beauftragung des Instititutes für Zeitgeschichte IfZ schon Kosten in Höhe einer halben Million Mark entstanden.

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Kritiker der Absage werfen den Verantwortlichen vor, die Chance auf eine offiziell wertende und kommentierte Herausgabe von “Mein Kampf” vertan und vielleicht in die falchen Hände gelegt zu haben.

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