Mahnung von Hörnlein & Feyler – web.de, gmx, debitel etc.

/ 09.05.2022 / / 15.940

Schon seit Jahren versucht web.de von Internetusern, die angeblich ihr Freemail-Konto in ein kostenpflichtiges Angebot gewandelt haben, die angefallenen Gebühren einzutreiben. In aller Regel ist dieser Wandel von gratis zu teuer von den Postfach-Usern gar nicht bemerkt worden. Ob das nun strittig ist oder nicht will ich hier gar nicht beurteilen. Ich möchte nur mal allen sagen, die in letzter Zeit Post von den Rechtsanwälten Hörnlein & Feyler bekommen haben, dass sie nicht in Panik geraten sollen.

Die Aussage, man werde im Falle weiterer Zahlungsverweigerung der Mandantin empfehlen, Klage zu erheben, ist eine wackelige Drohkulisse, denn im Regelfall schiebt man einer Klage einen Mahnbescheid voraus, um das Mahnverfahren so einfach wie möglich zu halten. Solche Mahnbescheide sollen von Hörnlein & Feyler bereits beantragt worden sein in Einzelfällen – es findet sich aber im gesamten Internet kein Fall, in dem ein Gemahnter nach einem Widerspruch verklagt worden wäre.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 20 Kommentare
Kategorien: web.de

20 Kommentare zu “Mahnung von Hörnlein & Feyler – web.de, gmx, debitel etc.”

  1. Dilg Astrid sagt:

    Habe eine Rechnung Von Kanzlei Hörnlein und Freyer erhalten

  2. Thorben sagt:

    Die Kanzlei Hörnlein und Feyler ist eine ganz gefährliche Institution. Im Gegensatz zur hier weitläufigen Meinung bestreitet die ihren Lebensunterhalt auch mit der Eintreibung ganz legaler Forderungen. Denn web.de kennen wir auch und die weisen schon relativ deutlich darf hin, dass nach gewisser Zeit eine Kostenpflicht entsteht. Nebenbei zu einem Kommentar: Wenn das Amtsgericht Bielefeld 3 Euro für die Gerichtskosten abverlangen würde, hätte ich auch so manche berechtigte Forderung über das Gericht beitreiben lassen. Minimal zahlt man um die 32 Euro alleine nur für den Mahnbescheid.
    Zu den legalen Forderungen der Rechtsanwälte. In erster Linie arbeiten die schon mit Gläubigern zusammen, die nicht gerade Niedrigzinsen nehmen, bzw. mit … sagen wir mal Dienstleistungen ohne materiellen Gegenwert ihr Geld erwirtschaften. Dazu generieren die beispielsweise bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, einhergehend mit einer Privatinsolvenz grundsätzlich, dass der Schuldner die Verbindlichkeiten eingegangen ist, obwohl er wusste, dass er das Geld nicht zurückzahlen kann. Das machen die auch bei normal arbeitenden Menschen.
    Wer sich ob solch eines Schreibens – jetzt beispielsweise eben in einer Privatinsolvenz – keine Gedanken macht (die Gerichte weisen hier auf die Widerspruchsmöglichkeit hin), leben die Schulden vollkommen rechtmäßig nach der Wohlverhaltensphase wieder auf.
    Zudem die auch allgemein viel zu hohe und unberechtigte Gebühren in ihre Mahnungen einbinden. Es haben Richter schon Gebühren aus widersprochenden Mahnbescheiden gekürzt. Böse Zungen behaupten, dass das gemacht wird, damit die Richter mal zum Streichen haben und die Forderung an und für sich nicht so explizit überprüfen.
    Diese Kanzlei gehört eben zur großen halbseidenen, jedoch ganz gewiss nicht illegalen Inkassoindustrie, welche die Schulden einfach nur in die Höhe treibt.
    Auf keinen Fall solltet Ihr mit diesen Herrschaften kommunizieren. Denn die werten schon am Telefon gewisse Aussagen (die sind rechtlich und psychologisch geschult) als Schuldanerkenntnis und bringen das auch später vor einem Gericht zur Sprache. Mahnangelegenheiten werden zu fast 100 Prozent schriftlich verhandelt und wenn die Kanzlei eben eine Gesprächsnotiz vorlegt, wo der Schuldner gesagt hat “Ja, ich habe …”, nimmt der Richter das als Anerkenntnis der Schuld und Punkt.
    Auch sollte man auf keinen Fall (auch bei unstrittigen Forderungen) eine Schuldanerkenntnis unterschrieben. Denn diese gilt nicht nur für die Ursprungssumme, sondern auch für alle (eben auch unberechtigten) Gebühren.
    Vor allem macht diese Unterschrift gar keinen Sinn. Denn die Schulden bestehen (ich meine jetzt unstrittige Forderungen) nun einmal ganz legal. Aber der Kanzlei geht es eben um die Anerkennung der Gebühren, von denen die ein schönes Leben haben.
    Ist doch klar, dass die bei einer Grundsumme von 500 Euro, welche auf 1000 Euro gebracht worden ist, dann kalt lächelnd 50 Euro Raten annehmen.
    Geht zur Schuldnerberatung oder eben zur Verbraucherzentrale, die auch weitervermitteln.

    Mit Inkassofirmen und Inkassoanwälten redet man nicht. Niemals ! Lasst Euch auch nicht einschüchtern von Cent Überweisungen. Dies ist ein nettes Mittel, um festzustellen, ob das Konto existiert und hier nach einem vollstreckbaren Mahnbescheid reinzupfänden. Gebt solche Überweisungen mit “Konto unbekannt” zurück. Eure Hausbank spielt da in der Regel mit.
    Auch die Anrufe müsst Ihr ignorieren. Ja, die rufen auch etliche Male mobil und auf dem Festnetz an. Einfach nicht rangehen und auch den Anrufbeantworter ausschalten, auf den eh nur Werbefirmen ihren Müll hinterlassen.
    Und wenn die durch einen dummen Zufall Eure Nummer bei der Arbeit haben, sofort wieder auflegen. Das ist auch ein psychologischer Trick, um Angst davor zu bekommen, dass der Arbeitgeber Wind von der Sache bekommt. “Hugo, da ist die Anwaltskanzlei …”und später halt die Frage: Was wollten die denn ?. Ja, die dürfen zwar auch beim Arbeitgeber anrufen und den Schuldner verlangen, aber nicht sagen worum es sich handelt. Auch (wie oft im Netz es einige Leute verkehrt sehen) darf das gewisse Büro den Arbeitgeber weder über Schulden, noch über eine bevorstehende Lohnpfändung informieren. Eine Lohnpfändung darf nur über einen Gerichtsvollzieher per gültigem Vollstreckungsbescheid vollzogen werden oder per Abtretungserklärung, was aber keine Pfändung ist.
    Ja, die machen auch Angst: Wenn Ihr Arbeitgeber von den Schulden erfährt, werden Sie entlassen. Das erfährt der spätestens bei einer Lohnpfändung.
    Ich würde dann sagen: Gut, dann erhalten Sie Ihr Geld nie !
    Versteht Ihr die Logik ? Ein Gläubiger hat kein Interesse an einer Arbeitslosigkeit des Schuldners.
    Zudem in der heutigen Zeit der Inkassoindustrie jede größere Firma schon extra Leute aufgrund der Pfändungen beschäftigt und niemanden entlässt. Zudem jede grössere Firma selber die netten gelben Briefe erhält, da heutzutage viel schneller ein Mahnbescheid erwirkt wird als früher.
    Bei einem keinen Arbeitgeber sollte man vorwarnen und das möglichst bei der Buchhaltung direkt, die wahrscheinlich auch nur lachend sagen “Das kennen wir schon”.

    Natürlich ist es besser, erst keine Schulden zu machen. Nur geben die heutigen Gläubiger meist die Sache bei “Netzangelegenheiten” direkt an Inkassofirmen ab. Besonders bei einem Kontowechsel reagieren die meist ganz allergisch. Weil eben ein ganzer Industriezweig nur von Luftnummern lebt.

    Also Augen auf beim Eierkauf und Euch nicht von den ganzen Werbangeboten locken lassen. Niemand hat etwas zu verschenken. Wie Opa immer sagt. Und da hat der Opa recht. Die wollen nur an unser Geld.
    Das alles sind nur Ratschläge der nichtjuristischen Form.

  3. Fabian sagt:

    Meine negative Erfahrung mit der Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler (Kasernenstr. 14, 96450 Coburg) möchte ich hier mit ebenfalls betroffenen Personen teilen:

    Wie wahrscheinlich so viele Kunden vor mir bin ich leider auf einen der vielen Klickfallen in meinem E-Mailkonto bei web.de hereingefallen und hatte auf einmal den web.de Cyberschutz bestellt. Da ich der Forderung von web.de nicht nachgekommen bin, erhielt ich von der Anwaltskanzlei/Inkassounternehmen Hörnlein & Feyler über Monate hinweg mehrere Schreiben mit Mahnungen sowie Drohungen der Einleitung eines Inkassoverfahrens. Diese habe ich allesamt ignoriert, da ich bei bestem Willen nicht daran erinnern kann, bewusst einen Vertrag mit web.de (bzw. dessen Mutterkonzern 1&1 Mail & Media GmbH) eingegangen bin. Sicherheitshalber habe ich dennoch den Vertrag mit web.de offiziell gekündigt. Die Forderungen, die von Hörnlein & Feyler aufgerufen wurden, haben sich über die Monate (inklusive Anwalts-/Mahnkosten, etc.) auf ca. 257€ aufsummiert.
    Anschließend wurde beim Amtsgericht Mayen ein Mahnverfahren eröffnet. Nachdem ich den Mahnbescheid ebenfalls ignoriert habe, folgte der Vollstreckungsbescheid. Diesem habe ich mit einem Schreiben (unbegründet) widersprochen. Das Amtsgericht gab dann das Verfahren an das zuständige Gericht (Amtsgericht Bielefeld) weiter. Daraufhin erhielt ich ein Vergleichsangebot i.H.v. 125€, um eine „gerichtliche Auseinandersetzung“ zu vermeiden. Sollte dem Vergleichsangebot nicht nachgekommen werden, „müsse das gerichtliche Verfahren seinen Fortgang finden“. Auch hierzu erhielt ich ein weiteres Erinnerungsschreiben mit einer Fristverlängerung.
    Hierzu muss man wissen: Nach dem Einspruch des Vollstreckungsbescheides ist eigentlich die Anwaltskanzlei am Zug, eine etwaige Klage zu begründen. Da die Anwaltskanzlei scheinbar nichts in der Hand hatte, wird dann wahrscheinlich das ominöse Vergleichsangebot versendet.
    Nachdem ich das letzte Vergleichsangebot ebenfalls ignoriert hatte, zog Hörnlein & Felyer die Klage zurück. Als netter kleiner Nebeneffekt übernahm die Anwaltskanzlei – neben den Kosten für die unzähligen Briefe sowie der Aufwand für die Eröffnung des Mahnverfahrens – die 3€ für die Gerichtskosten beim Amtsgericht Bielefed.
    Wichtig: Sollten Sie ebenfalls in einem ähnlichen Verfahren mit dieser „Anwaltskanzlei“ sein, sollten Sie unbedingt dem Mahnbescheid – spätestens dem Vollstreckungsbescheid – widersprechen. Hierzu reicht ein unbegründetes Schreiben postalisch an das jeweilige Amtsgericht (in meinem Fall in Mayen). Ansonsten droht ein „Titel“, was zu Vollstreckungsmaßnahmen (Pfändungen, o.ä.) führen kann. Hierzu ist aus meiner Sicht auch kein Rechtsbeistand notwendig. Ich habe meine Vorgehensweise lediglich von einem befreundeten Jura-Studenten überprüfen lassen.
    Fazit: Die Klickfallen von web.de/gmx.de sind bekannte Maschen, die vor Gericht bisher noch nie Erfolg hatten. Daher sind jegliche Forderungen und Klage-Drohungen der Anwaltskanzlei ziemlich aussichtlos. Das Geschäftsmodell der Anwaltskanzlei basiert voraussichtlich darauf, dass der ein oder andere Betroffene 1&1 Kunde sich von den Drohungen einschüchtern lassen und die ca. 250€ bzw. 125€ (Vergleichsangebot) überweisen. Diese Einnahmen dienen dann zur Querfinanzierung der wahrscheinlich nahezu automatisierten, erfolglosen Prozesse (Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Klage-Drohung, Vergleichsangebot, Rücknahme der Klage).

  4. Klaro2020 sagt:

    Meine Tochter hat ebenfalls Probleme mit dieser Kanzlei.
    Ein Gläubiger hat Forderungen in Höhe von z.Zt. ca. 1.600 € und hat die Eintreibung an o.g. Kanzlei abgetreten. Soweit ist das auch ok. Daraufhin hat diese Kanzlei einen Teilzahlungsvergleich mit meiner Tochter schriftlich vereinbart, laut dieser Vereinbarung soll sie ab dem 01.06.2017 monatlich 50,- € an die Kanzlei überweisen.
    In einem Telefongespräch wurde meine Tochter aufgefordert den derzeitigen Stand ihres Kontos anzugeben, dieser betrug zu dieser Zeit 350,- €.
    Nun fordert diese Kanzlei auf einmal insgesamt 400,- € (350,- € plus 50,- € für Juni 2017) zu überweisen, wohl wissend das das Konto meiner Tochter inzwischen gesperrt wurde und das Konto nur mit dieser Überweisung wieder freigeschaltet wird.
    Da meine Tochter einen rechtsgültigen Teilzahlungsvergleich mit dieser Kanzlei abgeschlossen hat ist dies m.E. eine Erpressung.
    Was meint Ihr dazu?

    1. Anuschka sagt:

      Liebe Klaro,

      bitte nehmt Euch in der nächsten Woche einen Anwalt! Ihr kommt da allein nicht raus. Gerechtigkeit und Vereinbarungen zählen dort nicht. Auch ich hatte eine Ratenzahlungsvereinbarung. Diese hat man aber überhaupt nicht berücksichtigt. Die Kosten sind noch weiter gestiegen. Bei mir ging es um einen Internetanbieter und eine Mahnung unter 100 Euro. Letzlich hatte ich hier eine Gesamtforderung von knapp 1500 Euro.

      Beantragt Prozesskostenhilfe und dann los! Selbst die Verbraucherzentrale war machtlos!

      Viel Erfolg!

      1. Klaro2020 sagt:

        Hallo Anuschka,
        vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin übrigens der Vater, lächel…
        Sicher hast Du mit dem Anwalt Recht und das schreiben ja auch andere Geschädigte. Meine Tochter würde auch diese Prozesskostenhilfe bekommen, allerdings fehlt uns die Zeit dafür. Das Konto meiner Tochter muss schnellstmöglich wieder freigeschaltet werden und das geht im Moment nur über diese „Kanzlei“.
        Am Dienstag werde ich versuchen bei denen etwas zu erreichen, rechne mir aber wenig Chancen aus wenn ich all diese Beiträge hier lese. Dann werde ich das Geld überweisen, in der Hoffnung das dann das Konto freigeschaltet wird.
        Allerdings würde ich dann eine Beschwerde an die Rechtsanwaltskammer, die für Coburg zuständig ist, schicken. Wenn dies alle Geschädigten, allein von dieser Seite, machen würden müsste doch diese „Kanzlei“ mit ihren Geschäftsmethoden aufliegen und vielleicht ändert sich dann etwas.
        VG Klaro

      2. Redaktion sagt:

        Das mit der Anwaltskammer haben andere auch schon versucht….

        Die surfen die Wellen des zulässigen halt auf hoher Kante. Das ist halt das Geschäftsmodell

        Lg
        Admin

      3. Anuschka sagt:

        Lieber Klaro,

        die Freischaltung bzw. Klärung über ein Telefonat habe ich ebenfalls mehrfach versucht. Da geht im besten Falle nur die Sprechstundenhilfe an den Apparat und fühlt sich nicht zuständig – und wird frech :-(. Doch Versuch macht klug! Einzig und allein eine einstweilige Verfügung würde den Zustand klären oder zumindest erst einmal eine vorläufige Klärung erwirken, bis es schließlich zur Hauptverhandlung kommt. Meinen Fall habe ich schließlich an den Bundesverband : http://inkasso.de/ geschickt, da dieses Unternehmen gegen jegliche gesetzmässigen Grundlagen – nahezu willkürlich – verstößt. Ich habe hier nur noch mit dem Kopf geschüttelt.

        In Eurem Fall würde ich tatsächlich empfehlen, dass wenn, nach unzulänglicher Klärung durch das Telefonat, die Freischaltung KEINESFALLS durch eine Überweisung deinerseits erfolgen sollte. Du wirst das Geld nie wiedersehen. Eher würde ich mit der Controlling-Abteilung der Bank Kontakt aufnehmen und den Fall schildern. Überdies am Dienstag sofort! (notfalls auch online über 123Recht) einen Anwalt beauftragen, das Inkassounternehmen telefonisch zu kontaktieren. Hat mein Anwalt auch so gemacht und schließlich schriftlich die Bestätigung erhalten.

        Drücke Euch ganz, ganz fest die Daumen!
        Herzlich

  5. Daisy sagt:

    Hatte mir mal eine “GOLDCARD” zugelegt, auf meine Anfrage ob ich durch kurzzeitige Stilllegung der Card und einer monatlichen Ratenzahlung meine Dispo wieder auf “NULL” bringen könnte, wurde mir das Konto sofort gekündigt und eine Sofortzahlung für den Ausgleich verlangt! (Da aller Wahrscheinlichkeit nach mit einem Nullkonto für die nichts mehr zu Verdienen war)!
    Da ich es nicht zahlen konnte, wurde es an diese Inkasso-Firma weiter gegeben oder verkauft! Seit Mitte 2015 zahle ich regelmäßig bei denen ein.
    Jetzt wollte ich wissen was noch offen ist, ließ mir eine Aufstellung machen und ich glaubte nicht was ich da sah, DER OFFENE BETRAG WAR NOCH HÖHER ALS VOR 1 1/2 JAHREN! Am besten mit dieser Abrechnung jetzt an einen Anwalt gewandt, mal sehn was der sagt!
    Oder kann mir jemand etwas besseres Empfehlen?

  6. Müller, Susanne sagt:

    Man muss diese Kanzlei bei der zuständigen Anwaltskammer melden, strafrechtliche Möglichkeiten in Erwägung ziehen (Nötigung,Beleidigung, Wucher…)und versuchen, sie kaputt zu machen. Das Gebaren hat nichts mit einem Rechtsstaat zu tun. Ein seriöser Anwalt kann hier behilflich sein. Wer wenig Geld hat kann sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen, mit dem der Anwalt abrechnen kann und, sofern es zum Prozess kommt, Prozesskostenhilfe beantragen. Zu dem könnte man das TV einschalten (Fakt, Panorama…) Man darf sich nicht klein kriegen lassen. Auf in den Kampf!!

    1. Anuschka sagt:

      Liebe alle,

      ich habe mich jetzt erfolgreich gegen dieses Unternehmen durchgesetzt. Nachdem ich mir einen guten Anwalt genommen hatte, konnte dieser zumindest einen sehr niedrigen Vergleich erwirken. Bis dato angefallenen Zahlungen sind – man glaubt es kaum – urplötzlich unter den Teppich gekehrt worden. Ähnlich wie die Kommentatorin über mir, habe ich beim Amtsgericht dafür einen Beratungsschein beantragt. In einem solchen Fall sollte man sich einen Anwalt für Sozialrecht, Vertragsrecht suchen.

      Die einstige Zahlungsaufforderung von knapp 1500 Euro ist nun auf eine Vergleichssumme von 115 Euro geschrumpft. Gebt nicht auf! Es gibt noch Hoffnung in dieser Welt!

      Drücke Euch herzlich und ehrlich alle Däumchen!
      Anuschka

  7. Baussmann barbara sagt:

    Ich bin durch die Kanzlei Hosenbein und Fehler in die schlimmste Lage meines Lebens gekommen.Ich habe vor Jahren den Fehler gemacht für meine verstorbene Mutter eine Bürgschaft zu unterschreiben. Die Kanzlei hat nun von meinem Gehalt bereits 12000euro gepfändet. Jetzt bin ich an Krebs erkrankt und dieser Verein pfänden mir 400 Euro monatlich von meinem Krankengeld. Das sind die schlimmsten Menschen die ich je kennengelernt habe.Ich überlege,ob ich die Presse einschalte.Ich müsste dies einfach mal loswerden, weil ich völlig verzweifelt bin.

    1. CHAPERONE sagt:

      Hallo, bei mir ist es fast genauso, ich leide seid 15 jahren an multipler Sklerose . leider muss ich eingestehen, dass ich mal so dumm war bei debitel einen vertrag abzuschließen und das ohne ihn rechtlich prüfen zu lassen…….nun sitzen die beiden mir auch im nacken,,,,,und wollen Geld
      leider habe ich den widerspruchs-Zeitraum verpasst , und nun wollen die knete von meiner armutsrente haben …aber ich glaube auch an das gute im menschen naja wie das bei Anwälten eben so ist…und hee bleib stark und nutze das pfändungsfreie Konto!!!

    2. christina sagt:

      Bitte gehen sie an die Presse, der Verein ist schrecklich

  8. Heinz-Joachim Schmidt sagt:

    Mein Sohn hat wohl im Jahr 2006 September
    einen Betrag von 30,44€ an die Fa GMX Internet
    Services GmbH nicht bezahlt.
    Nun soll er an den Rechtsnachfolger 1&1 mail&medi GmbH jetzt bereits 121,24€ zahlen.
    Nach 9 (neun)Jahren will der Bayerische Inkasso Dienst (BID)nun noch Geld haben und hat die Anwaltskanzlei Hörnlein&Feyler eingeschaltet.
    Wie verhält es sich da mit der Verjährungs-
    frist nach 9 Jahren? Können Sie mir da weiter
    helfen?
    So wie ich das sehe, verjährt so eine Forderung in der Regel nach 3 Jahren, um einen Rechtsfrieden in der Sache herzustellen.
    MfG
    Heinz-Joachim Schmidt

    1. admin sagt:

      Das ist verzwickt.,,,

      Musterbrief hinsenden und gut

  9. Michael Kopens sagt:

    Auch wir haben sehr schlechte Erfahrung mit dieser Kanzlei gehabt.. Wir haben schon lange einen Dauerauftrag eingerichtet der auch immer voll und ganz jeden Monat Beglichen wurde. Im Dezember letzten Jahres bekamen wir eine Nachricht von der Kanzlei mit der Aufforderung das wir anstatt 25 Euro im Monat nun 50 zu Zahlen hätten. Dieses haben wir aber widersprochen mit den Hinweis, das wir nicht mehr wie 25 Euro zahlen (seit 2 Jahren machen wir das schon so)können und haben das ganze auch wieder zurück an der Kanzlei gesendet. Nun aber erfolgte zum 13.04.2015 eine Pfändung unseres Kontos mit einer Aufforderung (Pfändung) von 625 Euro!! Ich bin heute am 15.04.2015 bei gegangen und habe dort bei Hörnlein & Feyler angerufen und nachgefragt was das soll und warum eine Pfändung obwohl einem Dauerauftrag besteht! Die Frau am anderen Ende wurde immer unverschämte und frech, das ich laut geworden bin.. Nach einigen hin und her, wurde mir gesagt, da ich nicht bereit bin die 50 Euro zu bezahlen, wir nun gepfändet und einen Brief (Antwortschreiben) haben die natürlich nie bekommen und ich müsste das gegenteilig nun beweisen..! Nun habe ich den vollen Betrag bezahlt um von diesem Sau Verein weg zu kommen.Es ist eine Sauerei das man sowas dulden muss und man nichts dagegen machen kann, als nur vor dieser Kanzlei zu warnen.

  10. admin sagt:

    Wenn dir einer helfen soll musst du schon etwas mehr von deiner Geschichte erzählen. Wie alt bist du, wann fing das an, haben die seine Adresse? Ohne Infos kann man nichts sagen

    Und versuchs lieber hier: https://www.verbraucherschutz.tv/2011/04/13/web-de-mahnung-wegen-web-de-clubvertrag

    LG usch

  11. Martin sagt:

    Ich bekomme auch ständig Post von diesen Hörnlein und Feyler wegen 1 und 1
    Die wollen einmal 405 Euro und einmal 1000 Euro haben für irgendetwas was ich nicht gemacht hatte.
    Ich weiß echt nicht mehr weiter..

    1. Anuschka sagt:

      Lieber Verzweifelter,

      hast Du eine Lösung gefunden? Ich stecke gerade in dergleichen Zwickmühle und habe diese jetzt beim Bunderverband deutscher Inkassodienste angeklagt. Eine Androhung wegen Nötigung erfolgte nun auch. Konntest Du die Sache für Dich klären? Danke Dir schon einmal für eine Antwort.

      Herzlich und ganz viel Kraft und gute Nerven Dir!

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