Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Swaps sind nichts für Senioren

/ 24.05.2017 / / 73

Wer als Anleger richtig zocken will, für den sind Swaps genau das richtige! Aber was das Spielerherz erfreut, ist so gar nichts für Anleger, die in ihrer Portfoliostrategie eindeutig auf Sicherheit gehen und deren Beratern dies auch klar sein müsste, selbst wenn der Kunde dies nicht ausdrücklich unterstrichen hat. Für Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht aus Rosenheim, ist es ein absolutes Unding, Senioren, die ihr Erspartes für die Altersversorgung optimieren wollen, zu Zinswetten und ähnlich haarsträubend spekulativen Finanzprodukten zu raten. Bei Swaps geht es um Wetten auf bestimmte Entwicklungen. Einfachstes Beispiel – der Währungs-Swap: Wer heute den Dollar für einen Euro kauft und ihn morgen für zwei Euro wieder verkaufen kann, der hat mit einem Währungs-Swap ein gutes Geschäft gemacht. Zinsswaps z.B. setzen darauf, dass sich Zinsen zu Gunsten des Anlegers verändern. Allerdings: Swaps als Finanzmarktprodukt sind viel zu kompliziert für eine traditionelle und auf Sicherheit ausgelegte Anlagestrategie. Sie sind oft mit politischen und wirtschaftlichen Unwägbarkeiten besetzt und eigentlich immer ein Risikogeschäft, wobei es viel zu gewinnen, aber bis hin zum Totalausfall auch viel zu verlieren gibt. weiterlesen

Grundsätzliches Urteil zur Meinungsfreiheit, Kontoklatsche, Schmähkritik und Lawhunting

/ 20.06.2013 / / 139

Im Verfahren der Rodgauer Webtains GmbH gegen die Betreiber des Verbraucherschutzportals www.verbraucherschutz.tv hat das Oberlandesgericht München die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichtes München zurückgewiesen und ein vorläufig vollstreckbares Urteil gesprochen. Demnach hat verbraucherschutz.tv durchaus zulässige Texte veröffentlicht und damit nicht den Strafbestand der rechtswidrigen Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb erfüllt. Der Routenplaner-Anbieter WEBtains GmbH hatte bereits im November 20111 durch ihren damaligen Geschäftsführer und heute kürzer tretenden Abofallenkönig Michael Burat durch das Landgericht München eine einstweilige Verfügung erlassen und dieses Vorgehen siegessicher mit markigen Sprüchen im Internet begleitet! Im Namen von verbraucherschutz.tv und dessen Herausgeber Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg wurde durch Rechtsanwalt Stefan Richter aus Berlin Feststellungsklage eingereicht mit dem Erfolg, dass schon das Landgericht München nur eine entfernte Bezugnahme des Beklagten auf die Webtains vorzuwerfen sei. Daraus könne man weder einen direkten Bezug, noch eine bewusste Absicht zur Rufschädigung ableiten. Die Verfügungsrücknahme war zwangsläufige Folge des Urteils, wobei die Webtains GmbH – mittlerweile unter Ihrem Geschäftsführer Nicio Neugeboren – den eigentlichen Sachverhalt – die Unzulässigkeit eines Boykottaufrufes – als Berufung für die nächste Instanz trug. weiterlesen

Aluminium in Deos

/ 18.06.2013 / / 51

Aluminium in Deos steht nicht nur in Verdacht für Hauterkrankungen zuständig zu sein und das Krebsrisiko zu erhöhen, es macht offensichtlich auch blind: Als ich im Supermarkt auf der Suche nach dem unbedenklichsten Deo meiner Wahl versuchte, die Inhaltsstoffe zu identifizieren, misslang mir das deutlich: Ich musste von meiner Tochter vorlesen lassen. weiterlesen

Auch vor dem OLG kein Erfolg für die Webtains GmbH

/ 08.06.2013 / / 581

Michael Burat von der Webtains GmbH hatte im November 2011 eine Abmahnung an verbraucherschutz.tv gesendet, die wir so nicht akzeptierten und Rechtsmittel einlegten. Das OLG München stellte fest, dass die abgemahnten Aussagen zulässig gewesen sind, zuvor hatte schon das LG München festgestellt, dass die Webtains sich nicht angesprochen fühlen dürfte. Man sieht “Lawhunting” bringt nicht jedes Opfer zur Strecke. weiterlesen

Aus DIG wird Solvenza24 – IContent-Kunden im Visier

/ 03.06.2013 / / 561

Das ging ja wirklich fix. Kaum hat die DIG Deutsche Internetinkasso GmbH sich in Solvenza24 GmbH umbenannt, schon wird wieder für die ehemaligen Abofallen der IContent GmbH aus Rodgau gemahnt. Seit der Einführung der Button-Lösung sind dort alle Projekte so gut wie tot. Nun wird offenbar versucht, “Altkunden” auch noch das Geld für das zweite Vertragsjahr aus der Tasche zu ziehen.

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