Anwälte sollen für Pressemitteilungen bezahlen

/ 24.05.2017 / / 82

Dr. Jürgen Klass aus München ist als Anlegerschutzanwalt nicht nur Kunde unserer Agentur, er kennt sich auch im Internet ganz gut aus. Da wundert es nicht, dass er aktuelle Briefpost mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 580 Euro für die Veröffentlichung eines Pressetextes nicht für “bare Münze” nahm.

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“So eine Abzocke”, findet Klass, der sich gut vorstellen kann, dass sowas z.B. in großen Kanzleien untergeht und einfach bezahlt wird. Die Masche ist einfach: Die Abzocker stöbern im Internet nach aktuellen Pressartikeln ihres Opfers. Dann wird ein Brief aufgesetzt mit AGB, Zahlungsziel und Bankverbindung mit dem Hinweis, dass für die Veröffentlichung des Textes nun bezahlt werden muss.

Allerdings: Die Summe ist einfach zu hoch. Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg von .txt ist für die Presse-Texte von Dr. Klass zuständig: “Das Veröffentlichen einer Pressemitteilung kostet in den meisten Fällen gar kein Geld, einige Portale berechnen Jahresbeiträge für eine unbegrenzte Anzahl von Artikeln!”

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Eine Abrechnung für einzelne Artikel ist ungewöhnlich und wird in den meisten Kanzleien wohl nicht zur Zahlung frei gegeben. “Aber, so Dr. Klass, “es brauchen ja nur 4 von 1000 bezahlen und es ist hübsches Sümmchen beieinander”

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 2 Kommentare
Kategorien: Verbraucherschutz

2 Kommentare zu “Anwälte sollen für Pressemitteilungen bezahlen”

  1. My two year analysis project involved learning the
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  2. Diese unangenehme Erfahrung durfte ich auch schon mehrfach machen. Eine Firma mit Poststempel aus dem Ausland versendet Rechnungen an Firmen, die Pressemeldungen verteilt haben. Liest man sich den Text auf der Rückseite (der übrigens in Englisch ist), so ergibt sich daraus ein Angebot, wenn man den Betrag überweist, würden sie nach die Meldung auf ihrer Webseite posten.

    Also wie immer Vorsicht und mal nachdenken, was einem ein solcher Eintrag auf einer Webseite bringt – kleiner Tipp: Nichts.

    Alexander Nastasi

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