Branchenbuch-Abzocke durch Gewerbeauskunft.com

/ 03.05.2013 / / 90

Gelbe Seiten, Branchenbücher – in Zeiten ohne Internet waren diese Angebote wichtige Verbindungsglieder zwischen Handel, Gewerbe und Kundschaft. In Internetzeiten hat die Bedeutung deutlich abgenommen, aber zweifelhafte Anbieter wie z.B. Gewebeauskunft.com schaffen es immer wieder, sich das Vertrauen von Gewerbetreibenden zu erschleichen, um absolut nutzlose Dienste für teures Geld in Rechnung stellen zu können.

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Hinter gewerbeauskunft.com  steckt die bdp GmbH mit Sitz in der Schweiz. Der Firmensitz befindet sich laut Impressum in der Ebnatstr. 152, CH-8201 Schaffhausen (Schweiz). Ein Serviceteam der bdp GmbH soll in der Georgstr. 38 in Hannover ansässig sein. Diese Adresse ist der Kanzlei LF legal aus Hannover, welche bereits zahlreiche Betroffene gegen dubiose (Online-) Branchenverzeichnisse vertritt, durchaus bekannt. Tatsächlich werden dort vornehmlich „Pseudo-Büros“ vermietet – sprich es gibt ein Sekretariat, welches Anrufe, Faxe und die Post entgegennimmt  – mehr aber nicht.

Als Geschäftsführer der bdp GmbH wird auf der Website dieser Firma ein/eine gewisse/r M. Karpenko genannt. Bereits die Abkürzung des Vornamens stellt einen Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben dar. Vorgeschrieben ist, dass der vollständige Name, also auch Vorname, im Impressum anzugeben ist. Rechtsanwalt Lüdecke von www.abmahnhilfe24.de : “Herr/Frau Karpenko wird jedoch seine/ihre Gründe haben, weshalb er/sie den Vornamen nicht nennen möchte.”

Die Kanzlei LF Legal, Herausgeber von www.abmahnhilfe24.de erreichen immer wieder Anrufe und Mails von Betroffenen, die nicht bereit sind, die hohen Geldforderungen für einen ungewollten Eintrag in einem absolut unbedeutenden Branchenbuch zu begleichen. Ein Betroffener: “Die Unterschrift wurde ergaunert. Wir fühlen uns abgezockt!” Rechtsanwalt Lüdecke, der bereits Opfer der bdp Gmbh sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren betreut, empfiehlt, sich auf keine Diskussionen mit dem Rechnungsteller einzulassen und sich so früh wie möglich mittels anwaltlicher Hilfe gegen den (vermeintlichen) Vertrag zur Wehr zu setzen. Eine ordentliche juristische Verteidigung vorausgesetzt, bestehen sodann hervorragende juristische Möglichkeiten, nichts an diese Firmen zahlen zu müssen. Besondere Vorsicht ist bei gerichtlichen Mahnbescheiden geboten. Sobald ein solcher zugestellt wurde, muss innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden.

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