webtains GmbH

/ 31.03.2013 / / 229

Schön finde ich übrigens, das dieser Artikel aus Dezember 2011 immer noch online ist:

http://www.savonarola.org/2011/12/15/einstweilige-verfugung-gegen-verbraucherschutz-tv/

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Michael Burat berichtet dort in seiner ihm ganz eigenen Art als damaliger Webtains-Geschäftsführer von einer einstweligen Verfügung, die schon lange zu den Akten gelegt ist und sich für die webtains GmbH zur Niederlage auf ganzer Linie entwickelte. Da die notwendigen finanziellen Mittel für die Fortsetzung des Rechtsstreits aber offensichtlich noch vorhanden sind, wird im Juni vor dem Oberlandesgericht München nochmals verhandelt. Einen Vergleichswunsch hatte verbraucherschutz.tv vor dem LG München abgelehnt.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: 2 Kommentare
Kategorien: Verbraucherschutz

2 Kommentare zu “webtains GmbH”

  1. Robert Koch sagt:

    Ach ja, der einstige Geschäftsführer – der sich selbst mit einer “blütenweiße Weste sieht… und nun abgetaucht ist

    wird sich noch wegen § 263 StBG verantworten müssen.

    Und er wird weitere Kosten haben, weil er glaubt, dass das LG Frankfurt im Dezember falsch geurteilt hat (zur Freude von Herrn Ostermann – der ja schon schrieb: Die Seite belebt das Geschäft).

    Es wird ein interessanter Sommer – 2013!

    Schöne Grüße

    Robert Koch

    Admin: Hallo Robert, hier darf nicht jeder schreiben, daher wunder dich nicht, dass Postings von Herrn “O” hier mit aktiven Links erscheinen.

  2. Ralf D. Ostermann sagt:

    Sehr geehrter Herr Schmallenberg,

    ich darf Ihre geschätzte Aufmerksamkeit auf die erst kürzlich ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main lenken:

    http://www.noch-son-urteil.de (link verändert)

    Frohe Ostern!

    Mit freundlichem Gruß

    Ralf D. Ostermann
    Rechtsanwalt

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