Gewerbetreibende in der facebook-Falle

/ 24.11.2012 / / 274

Wer mit seinem Unternehmen eine facebook-Seite führt, sollte einige beachten, um nicht Opfer von Abmahnanwälten zu werden. Problematisch ist: Es muss eindeutig sein, dass es sich bei der Unternehmensseite nicht um ein privates Angebot handelt. Ist dieser Eindruck nicht deutlich, dann sind die Besitzer der Seite abmahngefährdet.

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Was kann man tun: Grundsätzlich sollten Gewerbetreibende kein normales facebook-Profil führen, sondern eine so genannte Fanpage anlegen, die ordnungsgemäß mit einem Impressum ausgerüstet werden kann. So ein Impressum ist nämlich notwendig, um die Verantwortlichkeit des Betreibers für seine Seite eindeutig zu dokumentieren.

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Bei normalen Facebook-Profilen ist das so ohne weiteres nicht möglich, weiß Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg von www.talking-text.de. Daher empfiehl er Gewerbetreibenden eine facebook-Fanpage inklusive rechtsgültigem Impressum, das über einen “Tab” erreichbar ist.

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