Klage gegen verbraucherschutz.tv: Verbindung zur Klägerin war zu konstruiert

/ 24.05.2017 / / 540

Hier der Wortlaut unserer aktuellen Pressemitteilung zur vom Landgericht München abgewiesenen Klage der Webtains GmbH und deren damaligem Geschäftsführer Michael Burat gegen die Betreiber des Portals verbraucherschutz.tv.

Portal verbraucherschutz.tv gewinnt Prozess

Am Landgericht München wurde in diesen Tagen ein interessantes Urteil gesprochen: Die Klage gegen die Verbraucherschutz-Website www.verbraucherschutz.tv bzw. gegen deren Betreiber Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg wurde abgewiesen. Geklagt hatte der Anbieter eines umstrittenen Routenplaner-Portals, das dem Warsteiner Journalisten bereits im Dezember 2011 per einstweiliger Verfügung verbieten ließ, angeblich geschäftsschädigende Inhalte auf verbraucherschutz.tv zu veröffentlichen. Gegen die einstweilige Verfügung wurden entsprechende Rechtsmittel eingelegt. Der Streitwert war auf 20.000 Euro angesetzt worden, auch um einen Termin vor dem Landgericht zu erzwingen, was das Verfahren zu einem finanziellen Risiko werden ließ.

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Mit der Zusendung des Urteils, bzw. der Klageabweisung, ist die Sache beendet. Rechtskräftig wird das Urteil allerdings erst, wenn die Gegenseite den Rechtsstreit nicht vor das Oberlandesgericht trägt. Der Berliner Rechtsanwalt Stefan Richter hat nun im Namen von verbraucherschutz.tv die Aufhebung der einstweiligen Verfügung beantragt.

Streitgegenstand war ein Artikel, in dem ein Aufruf der Verbraucherzentrale Hamburg im Wortlaut veröffentlicht wurde. Darin ging es um einen Tipp der Verbraucherzentrale, “wie man Internet-Abzockern in die Suppe spucken kann”. Opfer sollten die Banken der Internetabzocker anschreiben und um Überprüfung der Geschäftsbeziehung bitten. Das Routenplaner-Portal erzwang mit einer Abmahnung und der folgenden einstweiligen Verfügung, dass der Artikel gelöscht werden musste, da er als zu unterlassender Eingriff in einen Gewerbebetrieb gewertet werden könnte.

Da Schmallenberg die später klagende Firma aber zu keinem Zeitpunkt namentlich erwähnte und nur in einem weiteren Artikel die Arbeiterkammer Kärnten zitierte, die ihrerseits wieder eine Abzockerliste führte, kam die Richterin zu einer klaren Aussage: Die Betroffenheit der Klägerin ist nicht identifizierbar. Die Klage wird abgewiesen, die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu zahlen.

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Auf ein noch im Gerichtssaal ausgesprochenes Vergleichsangebot war Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg nicht eingegangen: “Ich wollte da ein endgültiges Urteil haben, auch um die Rechte von Bloggern im Internet zu stärken!” Wäre das Verfahren verloren gegangen, dann wäre dies ein Freibrief für alle Kritiker von Blog-Seiten gewesen, Inhalte mehrerer Artikel zu einer Aussage zu verknüpfen und so Unterlassungsansprüche zu konstruieren – “Und das ist mit meiner Vorstellung von Pressefreiheit nicht zu verbinden”, so Schmallenberg.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 11 Kommentare
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11 Kommentare zu “Klage gegen verbraucherschutz.tv: Verbindung zur Klägerin war zu konstruiert”

  1. Robert Koch sagt:

    @ Rauschebart: vielen Dank – es hat geholfen 🙂

    Das LG Frankfurt hat heute entschieden:

    Die IContent wurde verurteilt, eine strafbewährte Unterlassungserklärung mir gegenüber abzugeben.

    Es wurde versäumt, die so genannte Anmeldung zu verifizieren bevor das Inkasso Stalking losging und damit der Betrug.

    Das Urteil wird in den nächsten Tagen der RDO zugestellt – da wird es an Weihnachten keine Geschenke von MB geben.

    Soweit, so gut. Mehr und ausführlicher demnächst.

    Schöne Grüße

    Robert Koch

  2. Rauschebart sagt:

    Na ja, das Urteil, das die Verbraucherzentrale erwirkt hatte, war da eindeutiger:

    Zitat: “Außerdem handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um eine von Art. 5 Grundgesetz umfasste freie Meinungsäußerung.”

    Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ134462002411066/verbraucherzentrale-obsiegt-gegen-inkassounternehmen-und-abofallenbetreiber-1

    Admin: Andere Gerichtsstände, anderer Gegner – alles anders. Aktuell läuft noch ein Widerspruchsverfahren der VZ Hamburg gegen Webtains vor dem OLG München, die Sache ist mit meiner etwas vergleichbarer!

  3. Rauschebart sagt:

    Auch von mir Glückwunsch und Hut ab, vor der Courage! Leider erfolgte hier kein richterlicher Hinweis auf die Meinungsfreiheit, aber das ist ja schon von einem anderen Gericht gewürdigt worden.

    @ Robert Koch: viel Glück für Dein Verfahren. Möge es den Abzockern endlich an den Kragen gehen.

    Admin: Über Presse und Meinungsfreiheit ging’s da auch nicht, zumindest der Richterin nicht. Ich hab nicht gewonnen, weil ich das schreiben durfte, sondern weil sich Burat nicht getroffen gefühlt haben konnte. Wäre es um Meinungsfreiheit gegangen, dann wär’s wohl nicht so ausgegangen. BGB 823 steht da eindeutig nicht auf der Bloggerseite.

  4. schnippewippe sagt:

    kurz und schmerzlos “” Glückwunsch “”

  5. Robert Koch sagt:

    Oh ja – wenn der Kahn definitiv am sinken ist, versucht es die Gegenseite, ein Vergleichsangebot zu machen – damit das schöne Geschäftsimage möglichst nicht ramponiert wird.

    Ich persönlich freue mich auf nächsten Montag – mal schauen, was das LG Frankfurt zur IContent sagt…

    Schöne Grüße

    Robert Koch

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