EuGH: Fluggäste haben auch bei Streik Anspruch auf Entschädigung

/ 24.05.2017 / / 151

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einer aktuellen Entscheidung die Rechte der Fluggäste weiter gestärkt. Flugreisende, deren Flug umgebucht wird, haben demnach einen Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung.

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Neu an der Entscheidung des EuGH ist, dass dieser Anspruch auf Entschädigung auch dann besteht, wenn beispielsweise die Passagiere wegen eines Streiks auf eine spätere Maschine umgebucht werden. Dies hatte der BGH in jüngster Vergangenheit noch anders entschieden.

Mehr Informationen zu den Rechten der Fluggäste: Flugentschädigung

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