HCI Renditefonds I: MS Auguste Schulte meldet Insolvenz an

/ 24.05.2017 / / 152

Anleger der HCI Schiffsfonds erleben stürmische Tage. Innerhalb kürzester Zeit gab es fünf Insolvenzen. Am 13.09.2012 meldete auch das Containerschiff MS Auguste Schulte Insolvenz an. Anleger, die nicht mit untergehen möchten, sollten ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem Fachanwalt prüfen lassen.

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Das Containerschiff MS Auguste Schulte meldete am 13.09.2012 unter dem Aktenzeichen 67e IN 272/12 beim Amtsgericht Hamburg Insolvenz an. Für die jetzt insolvente MS Auguste Schulte wurde – gemeinsam mit dem Schiff MS Julietta – im Jahr 2010 ein Sanierungskonzept beschlossen. Jetzt verbleiben dem 2003 aufgelegten Schiffsfonds HCI Renditefonds I neben der MS Julietta noch die Schiffe MS Vanessa C und MS Harald S.

Anleger des HCI Renditefonds I, die sich nach der Insolvenz der MS Auguste Schulte von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen möchten, können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, wie gut ihre individuellen Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs sind. Um ermitteln zu können, welche Ansprüche den Anlegern des Schiffsfonds zustehen, kann das Beratungsgespräch, welches vor der Investition in den HCI Renditefonds I stattfand, überprüft werden.

Häufig versäumten Bankberater und Anlageberater, die Anleger über den unternehmerischen Charakter und die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufzuklären. Dabei hätten die Anleger darüber aufgeklärt werden müssen, dass eine Schiffsbeteiligung ein Unternehmen ist, welchem das Risiko der Insolvenz innewohnt und dass deshalb auf Ebene des Dachschiffsfonds das Risiko eines Totalverlusts besteht. Daher eignen sich Schiffsfonds nicht als sichere Kapitalanlage oder gar als Altersvorsorge. Daneben bestehen noch weitere Risiken. Auch wurden nicht in jedem Beratungsgespräch die Aufklärungspflichten hinsichtlich Vermittlungsprovisionen beachtet.

Passierten im Beratungsgespräch Fehler, bestehen für die Anleger des HCI Renditefonds I gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Dachfonds lösen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Anleger, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, sollten angesichts der aktuellen Probleme nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.

Mehr Informationen: Infoseite HCI Schiffsfonds

Mehr Informationen zu Schiffsfonds und Schiffesbeteiligungen: schiffsfonds.eu

 

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Autor: Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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