HCI Schiffsportfolio X – Rückforderung von Ausschüttungen

/ 24.05.2017 / / 122

Die finanzielle Misere der Schiffsbeteiligung HCI Schiffsportofolio X weitet sich aus. Die beiden Schiffe MS Jork Ranger und MS Vogebulker meldeten Geldbedarf in Millionenhöhe an. Geplant ist nun, dass die Anleger einen Teil ihrer erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen sollen. Auf einer Gesellschafterversammlung soll ein entsprechender Beschluss über die Rückzahlung der Ausschüttungen gefasst werden.

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Dabei entfielen bereits die Ausschüttungen des HCI Schiffsportfolio X für die Jahre 2010 und 2011 und den Anlegern droht auch steuerliches Ungemach wegen des Unterschiedsbetrags.

Anleger, die sich nicht länger auch die mannigfaltigen Probleme des HCI Schiffsportfolio X einlassen möchten, können ihre Beteiligung an dem Schiffsfonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. So kann ermittelt werden, welche rechtlichen Wege den Anlegern des HCI Schiffsportfolio X angesichts der Rückforderung offen stehen. Hierfür kann beispielsweise geklärt werden, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung zustehen. Sind solche Ansprüche gegeben, können sich Anleger von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds lösen.

Häufig versäumten Banken und Anlageberater, die Anleger über den unternehmerischen Charakter und die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufzuklären. Daher war vielen Anlegern nicht bewusst, dass einem Schiffsfond wie dem HCI Schiffsportfolio X erhebliche Risiken innewohnen. Zu diesen Risiken gehören neben dem Verlustrisiko auch die Haftungsrisiken wie beispielsweise die Möglichkeit, Ausschüttungen von Anlegern zurückzufordern. Weist das Anlageberatungsgespräch diese oder sonstige Fehler auf, stehen die Chancen der Anleger des HCI Schiffsportfolio X gut, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger, die wissen möchten, welche Rechte ihnen angesichts der aktuellen Forderungen des HCI Schiffsportfolio X zustehen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Mehr Informationen zu Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen: HIER

Mehr Informationen zu HCI Schiffsfonds: schiffsfonds.eu

 

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Autor: Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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