Forderungseinziehung und Inkasso

/ 23.08.2012 / / 184

Zahlreiche mittelständige Unternehmen beklagen die Zahlungsmoral ihrer Vertragspartner. Oftmals müssen Rechnungen mehrmals angemahnt werden. Zum Teil kommt es auch gänzlich zu Zahlungsausfällen. Diese mangelnde oder nicht rechtzeitige Realisierbarkeit von Außenständen kann die Liquidität eines Unternehmens ernsthaft gefährden.

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Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden vertritt viele mittelständige Unternehmen, die mit derartigen Problemen zu kämpfen haben. Oftmals ist die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens eine kostengünstige Alternative zu einem Klageverfahren, so der Jurist. Den schriftlichen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids kann jeder bei dem zuständigen Amtsgericht stellen. Insbesondere wenn die zugrunde liegende Forderung zwischen den Parteien unstreitig ist, bietet das Mahnverfahren einen schnellen Weg zu einem Vollstreckungstitel.

Wenn der Schuldner sich im gerichtlichen Mahnverfahren nämlich nicht zur Wehr setzt, ergeht ein so genannter Vollstreckungsbescheid, der wie ein Urteil zur Vollstreckung berechtigt. Selbst wenn der Schuldner derzeit über kein vollstreckungsfähiges Vermögen verfügt, kann aus einem Vollstreckungsbescheid in der Regel 30 Jahre lang die Vollstreckung betrieben werden. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Wahrscheinlichkeit oftmals hoch, dass der Schuldner, zumindest bei Privatpersonen, wieder an Vermögen kommen wird.

Problematisch ist die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens aber dann, wenn absehbar ist, dass der Schuldner die zugrunde liegende Forderung als nicht bestehend oder einredebehaftet ansieht. Dann wird er aller Voraussicht nach dem Mahnbescheid widersprechen und damit das streitige Verfahren mit Gerichtsverhandlung einleiten. Das mit der Forderungseinziehung beauftrage Inkassounternehmen müsste spätestens jetzt die Sache an einen Rechtsanwalt abgeben. Das gerichtliche Mahnverfahren hat in diesem Fall die gesamte Angelegenheit nur verzögert und weitere Kosten verursacht.

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Autor: Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt

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