Urteil: VZ darf Banken anschreiben

/ 24.05.2017 / / 235

Pressemitteilung der VZ Schleswig-Holstein:

Vor zirka 2 Jahren begann die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Banken und Sparkassen anzuschreiben, um diesen mitzuteilen, dass Inkassounternehmen über deren Konten “schmutziges Geld” aus Abfofallen eintreiben. Viele der angeschriebenen Geldinstitute kündigten daraufhin die entsprechenden Konten.

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Die “Deutsche Internetinkasso” hatte vor dem LG Frankfurt gegen ein solches Schreiben der VZ Brandenburg geklagt und nunmehr verloren. In dem bemerkenswert klaren Urteil wurde festgestellt, dass die von den Verbraucherzentralen versendeten Schreiben an Banken und Sparkassen deswegen gerechtfertigt sind, weil das fragliche Inkassounternehmen Forderungen eintreibt, die unter Verstoß von § 1 Abs. 6 Preisangabenverordnung erschlichen worden sind. Außerdem handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um eine von Art. 5 Grundgesetz umfasste freie Meinungsäußerung.

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Nach zweijähriger Anstrengung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hofft die Verbraucherzentrale, dass dieses Urteil und die Einführung der Button-Lösung endlich dem Geschäftsmodell `Abofalle´ und gleichsam den unredlichen Inkassounternehmen die Grundlage entzieht.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 2 Kommentare
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter:

2 Kommentare zu “Urteil: VZ darf Banken anschreiben”

  1. Der Mitteiler sagt:

    Die Button-Lösung wurde ja bereits ausgehebelt, in dem man Schein-B2B betreibt oder einen Onlineshop in die Welt setzt, der eigentlich selbst stark abmahngefärdet ist, und Mitbewerber wegen AGB-Fehler abmahnen lässt.

  2. Der Mitteiler sagt:

    Da Burat ja offiziell nicht mehr Geschäftsführer der Webtains ist, , meinste einer von denen taucht persönlich auf?

    Admin: Zumindest ist wegen eines Anwesenheitswunsches der Termin schon mal um ein Vierteljahr verschoben worden, scheint ihnen wichtig zu sein…

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