Roland ProzessFinanz AG übernimmt Prozessfinanzierungen gegen Clerical Medical

/ 24.05.2017 / / 346

Nachdem die Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) am 11.07.2012 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine verheerende Prozessniederlage gegen den von Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, PartG (Heidelberg, Berlin) vertretenen Mandanten hinnehmen musste, überlegen jetzt viele Kunden von CMI, insbesondere der fremdfinanzierten Rentenmodelle (z.B. EuroPlan, Lex-Konzept-Rente, SKR-Sicherheitskompaxrente, Plus-Rente, Performance-Plus-Rente, System-Rente, Profit-Plan etc.) Schadensersatzansprüche gegenüber CMI geltend zu machen, in zahlreichen Fällen auch Erfüllungsansprüche.

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Allerdings scheuen nach wie vor viele Kunden den notwendigen Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt, da sie das Kostenrisiko fürchten. Rechtsanwalt Hans Witt sagt dazu: „Es ist verständlich, wenn Kunden Angst vor den hohen Prozesskosten haben. Umso mehr freuen wir uns, dass wir nunmehr allen Mandanten anbieten können, eine Prozessfinanzierung über eine so renommierte Firma wie die Roland ProzessFinanz AG bundesweit anbieten zu können. Damit hat nun jeder die Möglichkeit, an dem von uns für unseren Mandanten vor dem BGH erreichten Erfolg mit teilzuhaben. Man kann nur jedem raten, eine solche Chance wahrzunehmen, zumal im Hinblick auf mögliche Verjährungsprobleme immer zu empfehlen ist, nicht noch länger zuzuwarten.“

Zwar hatte der BGH das Verfahren des von Witt Rechtsanwälte vertretenen Mandanten an die Vorinstanz, das OLG Stuttgart, zurückverwiesen; nach Ansicht von Witt Rechtsanwälte besteht aber kein Zweifel daran, dass CMI verurteilt werden wird. Zudem haben bereits zahlreiche Oberlandesgerichte Mandanten von Witt Rechtsanwälte Schadensersatz bzw. Erfüllung zugesprochen.

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