Falsche Abrechnung führt nicht zu höheren Nebenkostenvorauszahlungen

/ 16.08.2012 / / 57

Mit Urteil vom 15.05.2012 (Az. VIII ZR 245/11) hat der BGH die Rechte der Mieter bei Betriebskostenabrechnungen verbessert und dabei eine Kurskorrektur vorgenommen.

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„Bislang hatte der Vermieter auch bei inhaltlich falschen Jahresabrechnungen die Möglichkeit, die monatliche Nebenkostenvorauszahlung entsprechend dem jeweiligen Abrechnungsergebnis anzupassen und zu erhöhen“ so Rechtsanwalt Sebastian Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei Joachim Cäsar-Preller in Wiesbaden. „Dies hatte dann zur Konsequenz, dass bei Nichtzahlung der eigentlich ungerechtfertigten Vorauszahlungsbeträge dem Mieter gekündigt werden konnte“, so Rechtsanwalt Bansi.

In dem neuen Urteil des BGH erfolgte nach Angaben des Rechtsanwalts Bansi nunmehr eine Korrektur: „Der BGH hat klargestellt, dass bei Abrechnungsfehlern zu Lasten des Mieters kein Recht mehr besteht, die erhöhten Beträge vom Mieter zu verlangen. Sonst würde der Vermieter aus eigenen Abrechnungsfehlern am Ende den Vorteil ziehen können, dem Mieter wegen Zahlungsrückstands zu kündigen.“

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Autor: Fachanwalt Sebastian Bansi, Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller

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