Falschberatung der Nassauischen Sparkasse bei Naspa CreativInvest 6 – Merrill Lynch

/ 24.05.2017 / / 216

Die Nassauische Sparkasse hat in der Vergangenheit zahlreiche Naspa CreativInvest 6 – Merrill Lynch Wertpapiere an ihre Kunden vermittelt. Der Flyer des Finanzprodukts versprach den Anlegern bis zu 8 % Zinsen p.a. Diese Zinsen sollten durch eine Spekulation auf eine schlechtere Kursentwicklung des Deutschen Aktienindex (DAX) zu dem Merrill Lynch Europe 1 Index erreicht und unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend für die vergangenen Jahre ausgezahlt werden.

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Ein maßgebliches Problem an diesem Finanzprodukt war allerdings, dass der Flyer der Nassauischen Sparkasse fehlerhaft war. So hat bereits das OLG Frankfurt im Jahr 2010 (23 U 331/09) im Beschlusswege erkannt, dass die im Flyer angegebene rückwirkende Verzinsung nicht den maßgeblichen Bedingungen des Wertpapiers entsprach. Infolgedessen ging das OLG Frankfurt am Main von einem Prospekt- sowie Beratungsfehler aus und hat dem klagenden Anleger vollen Schadenersatz für seine gescheiterte Kapitalanlage zugesprochen.

In manchen Fällen haben die Bankberater allerdings auf diesen Fehler im Flyer hingewiesen. Dennoch gibt es Hoffnung für geschädigte Anleger, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, aus Wiesbaden. Die Bankberater der Nassauischen Sparkasse priesen das betreffende Wertpapier nämlich regelmäßig als eine sichere Anlage an. Auf die spezifischen Risiken des Produkts wurde aber oftmals nicht hingewiesen. Viele Bankberater klärten beispielsweise im Beratungsgespräch nicht oder nicht ausreichend darüber auf, dass im Falle einer schlechteren Kursentwicklung des Merrill Lynch Europe 1 Index erhebliche Verluste eintreten können. Den Grund für diese mangelhafte Beratung sieht Rechtsanwalt Cäsar-Preller in dem Interessenkonflikt der Sparkasse.

So erhielt die Nassauische Sparkasse für die Vermittlung des Naspa CreativInvest 6 – Merrill Lynch Wertpapiers beachtliche Provisionen. Dieser Konflikt zwischen Kunden- und Eigeninteressen wurde aber oftmals im Beratungsgespräch verschwiegen. Rechtsanwalt Cäsar-Preller verurteilt diese Vorgehensweise. Er vertritt derzeit mehrere geschädigte Anleger dieses Finanzprodukts. Besonders heikel ist dabei ein Fall, in dem sich eine Bankkundin an die Nassauische Sparkasse wendete und nach einer sicheren Anlage für eine Erbschaft über einen fünfstelligen Betrag suchte. Die Bankkundin erwähnte dabei mehrmals, dass sie nur an sicheren Anlageformen Interesse habe, am besten Festgeld. Dennoch überredete sie der Bankberater zu dem besagten Merrill Lynch Wertpapier – mit gravierenden Folgen. Die Kundin verlor in der Folgezeit einen großen Geldbetrag. Auch hier hat der Bankberater die spezifischen Risiken verschwiegen. Rechtsanwalt Cäsar-Preller sieht gute Chancen, dass die Kundin ihr Geld zurückerhält. Derzeit führt er ein Verfahren gegen die Nassauische Sparkasse. Der Spezialist für Kapitalmarktfragen geht davon aus, dass es zu einer Verurteilung der Sparkasse wegen Falschberatung kommen wird und die Kundin ihr Geld und entgangene Zinsen zurückerhält.

Wenn auch Sie entsprechend negative Erfahrungen mit Finanzprodukten gemacht haben, kann Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden weiterhelfen und etwaige Ansprüche für Sie prüfen. Die Kanzlei vertritt seit nunmehr schon über 15 Jahren geschädigte Anleger in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts.

Mehr Informationen: Anlegerschutz-Portal

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Autor: Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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