Urlaubs-Führerschein wird in Deutschland nicht anerkannt

/ 26.07.2012 / / 244

Ein Führerschein, der während eines Urlaubes im Ausland gemacht wird, ist in Deutschland ungültig, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Man müsste mindestens ein halbes Jahr in einem anderen EU-Land wohnen, damit die Behörden in Deutschland den Führerschein uneingeschränkt akzeptieren.

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Der Gedanke dahinter ist, dass man auch dort seinen Führerschein machen sollte, wo der Lebensmittelpunkt ist, damit man mit den hiesigen Verkehrsverhältnissen zurecht kommt. Ganz anders ist es, wenn man einen Führerschein in den USA gemacht hat, dann kommt es auf den jeweiligen Bundesstaat drauf an, ob man eine theoretische oder praktische Prüfung in Deutschland wiederholen muss, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

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Autor: Rechtsanwalts Joachim Cäsar-Preller

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