Absicherung fürs Haustier

/ 30.07.2012 / / 35

Was wird aus dem geliebten Tier, wenn der Hundebesitzer nicht mehr da ist und wie kann man es am besten absichern. Eine Möglichkeit ist, dass Tier einer Person zu vermachen, von der man glaubt, dass sie sich gut um ihn kümmern wird, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Gleichzeitig kann man dieser Person auch einen Teil des Vermögens hinterlassen mit der Bedingung, dass das Vermögen oder ein Teil hiervon dem Hund zugute kommt. Gleichzeitig sollte man in seinem Testament eine Person oder eine Organisation bestimmen, welche überwacht, dass der letzte Wille auch eingehalten wird.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/rechtsgebiete/tierrecht

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Autor: Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Beratung / Dies & das / Fragen & Antworten Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961