Rechtsschutzversicherungen machen Anlegern das Leben schwer

/ 18.06.2012 / / 235

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, sollte darauf achten, welche Rechtsgebiete durch die Police abgedeckt sind. Denn: Rechtsschutzversicherungen zahlen nicht in jedem Fall. Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, erklärt das Vorgehen der Rechtsschutzversicherungen.

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Eine Rechtsschutzversicherung soll Menschen gegen die rechtlichen Unwägbarkeiten des Lebens absichern. Sie soll dann einspringen, wenn Probleme auftreten und ein Anwalt benötigt wird.  Allerdings bezahlen diese Versicherungen – zur großen Überraschung der Versicherten – manchmal nicht, wenn der Versicherte einen Rechtsanwalt beauftragen möchte. Grund hierfür ist, dass Rechtsschutzversicherungen oft nicht alle Rechtsgebiete abdecken. Zwar mag es einleuchten, dass eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nur einen begrenzten Anwendungsbereich hat. Doch warum bezahlen auch breiter aufgestellte Privatrechtsschutzversicherungen beileibe nicht bei jedem Rechtsproblem?

Grund hierfür sind die sogenannten Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Die ARB sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsschutzversicherungen – das „Kleingedruckte“ des Versicherungsvertrags. Bis 1994 verwendeten alle Rechtsschutzversicherungen dieselben ARB, seitdem gibt Muster des Verbandes, auf denen die allermeisten ARB beruhen. Ein weites Feld für rechtliche Auseinandersetzungen, zum Beispiel rund um Kapitalanlagen. Dass einige Rechtsstreitigkeiten rund um das „Gesparte“ nicht versichert sein sollen, ist nicht für jeden Versicherten verständlich. Dennoch gibt es zwischen den verschiedenen Rechtsschutzversicherungen gravierende Unterschiede. Das OLG München hat bei der D.A.S. die Klausel in den ARB komplett für unwirksam erklärt, das OLG Frankfurt zumindest einen Teil der Klausel der R+V (nicht rechtskräftig). Eine Verbraucherzentrale hatte geklagt.

Die Württembergische Gemeinde-Versicherung (wgv) und die Rechtsschutz Union erweisen sich als besonders ausdauernd im Abweisen von Rechtsschutzersuchen geschädigter Sparer und Anleger. Eine Haltung, die bei Versicherten, die gerade um ihr – bisweilen mühsam erarbeitetes – Geld bangen, nicht auf Verständnis stößt. Zumal es Rechtsschutzversicherungen gibt, die auch in diesen (bisweilen umstrittenen) Fällen ihren Versicherten helfen. Hier ist die Allianz zu nennen, die meist ohne Problem eine Zusage erteilt. Bei der wgv und der Rechtsschutz Union münden Rechtsschutzanfragen rund um angelegtes Geld meist in einer langwierigen Papierschlacht, an deren Ende all zu oft das „Nein“ zulasten der Versicherten steht. Es werden massenhaft Fragen an den Rechtsanwalt gestellt, die der Versicherungsnehmer selbst nie beantworten könnte. Gerade dies muss aber der Fall sein. Den Versicherern Rechtsschutz Union und WGV ist dies aber egal. Wichtig scheint nur zu sein, möglichst viele Fälle nicht bezahlen zu müssen.

Zwar ist es grundsätzlich begrüßenswert, dass die Rechtsschutzversicherungen sorgsam mit den Beiträgen ihrer Versicherten umgehen. Jedoch wirft es Fragen auf, wenn die wgv und die Rechtsschutz Union bei vergleichbaren Versicherungsbedingungen konsequent jeglichen Rechtsschutz von Anlegern ablehnen. Gerade bei lange bestehenden Rechtsschutzversicherungsverträgen stellt sich – gerade im Vergleich zu anderen Versicherungen –  die Frage, warum bei vergleichbaren Fallkonstellationen die Anfragen der Versicherten der wgv und Rechtsschutz Union weit überdurchschnittlich Fragen beantworten müssen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Dies beschert den Versicherten große Nachteile, da die Versicherer Gebühren kürzen, ausufernde Arbeit für die Rechtsanwälte bescheren, Gerichte und Ombudsstellen beschäftigen und damit der Rechtsanwalt, der diese Arbeit kostenlos erbringt, oft erbost ist, über dieses Verhalten. Es wird wertvolle Zeit verschwendet für einen Nebenschauplatz.

Anleger sollten gerade bei der WGV und der Rechtsschutzunion nicht aufgeben, sondern schlichtweg klagen. Das Verhalten der WGV und der Rechtsschutz Union muss dringend unterbunden werden. Auch kann man sich an den Versicherungsombudsmann und an die BaFin wenden.

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
www.dr-stoll-kollegen.de

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