Naspa erneut zum Schadensersatz verurteilt

/ 01.06.2012 / / 69

Die Urteile gegen die Naspa wegen des Verkaufs der Zertifikate „CreativInvest 6“ reißen nicht ab: Soeben hat das LG Wiesbaden einer von uns vertretenen Anlegerin den vollen Schadensersatz zugesprochen (Urteil vom 13.03.2012, Az. 8 O 62/11). Die Naspa hat unserer Mandantin nicht nur den entgangenen Verlust, sondern auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten sowie die Prozesskosten zu ersetzen.

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Das Urteil fügt sich ein in eine ganze Reihe von Entscheidungen, welche zugunsten der Erwerber der o. g. Zertifikate ausgefallen sind. Bemerkenswert an dem aktuellen Urteil ist wiederum, dass der Anlageberaterin nicht nur fahrlässige Falschberatung, sondern sogar ein vorsätzliches Außerachtlassen des tatsächlichen Risikoprofils der Anlegerin vorgeworfen wird. Die Sparkasse habe den Vorsatz nicht entkräften können. Dabei kam es in dem Urteil nicht einmal darauf an, inwiefern eine fehlerhafte Aufklärung über das Risiko der Insolvenz des Emittenten Merrill Lynch erfolgt ist – eine Argumentation, auf welcher wiederum andere Richter das Vorliegen von Schadensersatzansprüchen stützen.

Sofern der Sparkasse, wie hier, Vorsatz vorgeworfen werden kann, ist es unerheblich, ob der Anspruch innerhalb von drei Jahren seit Erwerb der Zertifikate geltend gemacht worden ist. Hier bestehen also auch nach Ablauf dieser drei Jahre noch Chancen, an Schadensersatz zu gelangen.

Einziger Wermutstropfen an dem oben geschilderten Urteil dürfte für die Anleger sein, dass der zusätzliche Ersatz entgangenen Gewinns in Höhe von 4 % jährlicher Zinsen von einigen Richtern zunehmend kritisch gesehen wird und im vorliegenden Fall „nur“ zu einem entgangenen Gewinn in Höhe von 2 % jährlicher Zinsen geführt hat. Hier sind wir jedoch zuversichtlich, dass aufgrund neu aufgetauchter Unterlagen der Naspa, wonach in den Jahren 2007 und 2008 tatsächlich rund 4 % Zinsen für sichere Anlageprodukte gezahlt wurden, auch dieser Punkt demnächst wieder vollständig zugunsten der Anleger gehen wird.

Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Sebastian Bansi, LL.M. Eur.

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