Olaf Tank bekommt keine Akten

/ 08.04.2012 / / 364

Abofallen-Anwalt Olaf Tank ist in Landshut und Darmstadt wegen seiner Beteiligung am Forderungseinzug zahlreicher Abofallen angeklagt. Sein Berliner Anwalt wundert sich und findet, dass in Bayern die Uhren anders ticken. Denn die dortige Staatsanwaltschaft verweigert die Aktenübersendung. Der Ton wird rauher.

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Dazu muss man sagen: Die Abzocker – verhaftete und noch freie – überbieten sich aktuell in ehrlicher Entrüstung darüber, wie ungerecht die Rechtsorgane aktuell mit ihnen umgehen. Meine Güte: Ihr habt denen doch lang genug auf der Nase herum getanzt!

Die 99downloads-Macher jammern über Verfahrensfehler, Michael Burat hadert mit ach so hartnäckigen Staatsanwälten, Alexander Henning wird vom Schlag weg verhaftet – nein wirklich: Abzocker möchte man aktuell in Deutschland nicht sein! Da wird nicht lang gefackelt.

Was ich davon halte? Mein Mitleid hält sich in Grenzen! Euch hat jahrelang nicht interessiert, dass eure Opfer nicht wussten, wie ihnen geschah und immer das Gefühl hatten, dass das System ihnen nicht beistand. Nun seid ihr mal an der Reihe – ist doch nur gerecht.

Das sollte man in Würde ertragen. Aber damit scheint man Probleme zu haben. Tanks Verteidigung weiß auch schon, wer Schuld hat: “Dieses Strafverfahren ist hochpolitisch, bundesweit abgestimmt und letztlich das Ergebnis tausender von Strafanzeigen, zu denen u.a. in Internetforen aufgerufen wurde.” ( Quelle )

Dazu muss ich aber mal was fragen: In Internetforen wurde zu Strafanzeigen aufgerufen? Ich hab’ das niemals gemacht, es hat gereicht, den unzähligen Opfern eine Bühne zu bieten. Das Verfahren ist politisch? Wird ein Verfahren um einen Hütchenspieler politisch, nur weil ihn genügend Opfer anzeigen?

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“Nur wer blind ist oder die rechte Bildschirmseite einfach ignoriert, kann diesen Kostenhinweis nicht wahrnehmen.” Leute, darum geht es nicht. Unsichtbar ist etwas, wenn ein Großteil der Sehenden es nicht sieht. Die Gesetze der Optik könnt ihr nicht ändern!

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 11 Kommentare
Kategorien: Anwälte / Olaf Tank

11 Kommentare zu “Olaf Tank bekommt keine Akten”

  1. Fritz Brause sagt:

    >soll das ein Witz sein?! Hier trieft es doch nur so vor populistischen Blogbeiträgen … tss tssDas zu ändern läge allein in Ihrer Hand mit einem entsprechenden Antrag bei Gericht, und nicht mit populistischen Blogbeiträgen im Internet.<

    Ich habe nichts gegen populistische Äusserungen an sich, irgendwie ist jede Äusserung von irgend einer Meinung geprägt. Und auch mein Beitrag war sicher populistisch. Aber wen will Herr Jede damit beindrucken, das Gericht oder die Opfer seines Mandanten?
    Meine Kernaussage aber war, dass ein Anwalt eigentlich andere Möglichkeiten haben sollte, seinem Mandanten "Recht" zu verschaffen als sich in der Öffentlichkeit zu beschweren das die Staatsanwaltschaft ihn nicht ernst nimmt.

    Das alles und auch der Blog von Tanks Frau legt nahe, dass man "Schönwetter" für die kommenden Prozesse machen will. Meines Erachtens nach eine aussichtslose Strategie.

  2. admin sagt:

    Leute bleibt bitte beim Thema! Die Landingpage-Problematik ist schon zigtausendfach besprochen….

  3. RA X sagt:

    @Fritz Brause:

    “….und nicht mit populistischen Blogbeiträgen im Internet.”

    soll das ein Witz sein?! Hier trieft es doch nur so vor populistischen Blogbeiträgen … tss tss

    Admin: Halli RA X, da dürfen Sie sich nicht wundern, das ist ein Opferblog hier und kein juristisches Fachportal! Ich moderiere schon einiges raus, aber von der Grundtendenz ist das hier Volkes Stimme…

  4. Fritz Brause sagt:

    Sehr geehrter Herr RA Jede,

    sie würden gut daran tun Ihre Verteidigung nicht auf das Wettbewerbsrecht aufzubauen.

    In dem Verfahren geht es um den Vorwurf “Betrug”, also um die spannende Frage ob die Seiten bewusst so angelegt wurden, dass der Kostenhinweis quasi übersehen werden muss. Und in Ihrem Fall um die weniger spannende Frage, wenn es so war, ob Ihr Mandant davon wusste, was er kaum bestreiten kann. Das hat mit Wettbewerbsrecht wenig zu tun, da geht es mehr um das Motiv, und nicht ob ein Wettbewerber benachteiligt wird.

    Für mich steht außer Frage dass die Seiten bewusst, so gestaltet sind oder waren, aber freuen Sie sich, ich bin kein Jurist und habe deshalb nur “gesunden Menschenverstand”. Ich würde deshalb jede andere Motivation, als sich Vermögensvorteile zu erschleichen, schlicht von vornherein ausschließen.

    Eine weitere spannende Frage die in dem Verfahren aber leider wahrscheinlich nicht erörtert wird, ist warum alle diese “Dienstleister” in engem Kontakt stehen und gemeinsame Infrastrukturen nutzen, dann würden wir von “Bandenmäßig” reden.

    Aber nennen wir die Dinge mal beim Namen, da versucht jemand, jemand anderem ein Abo für eine Dienstleistung zu verkaufen, die anderweitig kostenlos zu erhalten ist. Dann besteht er wenn der Kunde beteuert, dass er den vermeintlichen „Vertrag“ nicht absichtlich geschlossen hat und die Dienstleistung auch nicht nutzen Konnte, oder wollte, auf die Einhaltung des Vertrages, weil er an dem Kunden ja nicht mehr als einmal ein Interesse hat. Wenn erste Drohungen nicht fruchteten schaltete man ihren Mandanten ein.

    Wenn man mal den moralischen Faktor außen vor lässt, wäre das rein betriebswirtschaftlich in fast jeder andern Branche ein „no go“. Hier funktioniert das nur, weil man eben keinen Ruf zu verlieren hat. Auch würde es Ihrem Mandanten schwer fallen glaubhaft eine Zahlquote von mehr als 30-40% (hier unterstelle ich bei 90%, dass es sich um Angstzahler handelt) glaubhaft nachzuweisen. Jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand wird das so sehen, und auch die Richter werden sich schwer tun anders zu denken.

    Nehmen sie es mir nicht übel, aber wenn sich ein Anwalt, der einen skrupellosen Berufskollegen vertritt, über Verfahrensfehler im Internet beschwert, dann hat das ein Geschmäckle. Wer wenn nicht Sie könnte durchsetzen, dass Ihr Mandant zu seinem Recht kommt?
    Ihr Mandant hat jahrelang die Grauzonen des Gesetzes für seine Machenschaften genutzt, jetzt muss er auch damit leben können, dass es ihn selbst mal erwischt.
    Das zu ändern läge allein in Ihrer Hand mit einem entsprechenden Antrag bei Gericht, und nicht mit populistischen Blogbeiträgen im Internet.

  5. Hannes K. sagt:

    Warum sollte man jetzt so Menschen wie Tank in Schutz nehmen? Dem war es doch auch egal wie dieser in seiner langen Inkassotätigkeit für die Büttelborner Brüder mit den ganzen Betroffenen umgegangen ist.

    Für mich ist Tank wie die ganzen anderen aus der Nutzlosbranche Verbrecher die richtig hart bestraft gehören. Leider lassen unsere Gesetz solche Strafen, wie manche sie fordern, nicht zu. Solche Menschen werden eher mit Samthandschuhen durch die Justiz angefasst und werden sogar noch gelobt.

    Und zu dem Routenplaner des Rodgauers wissen wir ja, dass sich der kostenlose von Via Michelin öffnet. Eine gewerbliche Nutzung hat Via Michelin in seinen Nutzungsbedingungen übrigens untersagt. Für den Rodgauer war das, wie es im TV zu dieser “Panne” kam, natürlich nur ein technisches Problem.

  6. Rauschebart sagt:

    @RA Jede:

    als Nichtjurist will ich den Versuch unternehmen den Vorgang so zu erklären, dass auch verstanden werden kann, was denn da seit Jahren vieltausendfach geschehen ist.

    Bleiben wir bei dem Beispiel der bekanntermaßen kostenfreien Software, die Sie/Ihre Kinder benötigen/herunterladen möchten. Ihre Erwartungshaltung ist in dem Moment darauf aus, diese Software auch zu bekommen. (Die Entwicklungskosten usw. hatte ein Dritter, warum er seine Software kostenfrei anbietet, bzw. wie er seine Kosten gedeckt bekommt, ist seine Sache. Ganz bestimmt haben Sie aber in dem Moment nicht die Intention, einem Zweiten nur dafür Zahlung zu leisten, dass er einen download-link bereitstellt)

    Sie folgen den Treffern Ihrer Suchmaschineneingabe und werden auf eine sogenannte Landing-Page ohne jeglichen Kostenhinweis geleitet, auf der aber die Software beschrieben wird und die auch verspricht, diese Software zum Download bereit zu halten. Bis hierher ist auch von keiner Kostenpflicht die Rede. Erst beim weiteren Durchklicken kommen Sie auf die Registrierungsseite. Auf der befindet sich ganz verschämt rechts oben der Kostenhinweis, der aber z.B. im Falle von Outlets.de über den Bildschirmrand hinaus verschwindet, sobald Sie anfangen das Registrierungsformular auszufüllen. Das ist der Grund, warum die Abofalle überhaupt funktioniert.

    Beispiel Landing Page ohne Kostenhinweis:

    http://www.software-und-tools.de/programm.php?name=OpenOffice&PHPSESSID=vhu4prpd7dogo3vpuaaggrm344

    Registrierung mit sehr zartem Kostenhinweis:

    http://www.software-und-tools.de/programm.php?name=OpenOffice&PHPSESSID=vhu4prpd7dogo3vpuaaggrm344

    Ich habe mal mit einem Abofallensteller diskutiert. Jener Abofallensteller betrieb u.a. eine Seite für die Suche nach Mitbewohnern. Auf meine Frage, wie oft ich denn meine solchermaßen gewonnenen Mitbewohner rausschmeißen müsste, dass sich für ein 2-Jahres-Abo über insgesamt 192 Euro überhaupt einen Sinn ergäbe, hat er nur mit einem charmanten Achselzucken beantwortet.

  7. rajede sagt:

    @ admin:

    Unser Dissens scheint darin zu bestehen, daß Sie die Meinung vertreten, die Nutzer hätten unabsichtlich den Vertrag abgeschlossen. Ich weiß nicht, wie Sie zu der Ansicht gelangen, wenn Sie sich die von mir wiedergegebene Website ansehen. Auch meine Kinder sind auf diese als “Abo-Fallen” bezeichnete Websites “hereingefallen”. Keiner hat behauptet, er habe den Hinweis nicht gesehen.

    Ich habe den subjektiven Eindruck, daß im Internet eine andere “Denke” herrscht: Im Internet ist alles erlaubt und alles legal und alles kostenfrei. Die unzähligen UWG- und UrHG- Fälle scheinen mir recht zu geben.

    Admin: Nein, das ist es nicht. Ich verurteile Anbieter, die Dinge ins Netz stellen, nur um damit Leute zu ködern, die dafür im klaren Bewusstsein nie und nimmer Geld bezahlen würden.Schauen Sie sich doch die “Mehrwertdienste” mal an. Da wird für die Nutzung eines Michelin Routenplaners 2 x 96 Euro verlangt. Niemand, der klaren Sinnes ist, würde so ein Angebot annehmen, trotzdem haben es zigtausende gemacht.

  8. Rauschebart sagt:

    Ich hätte es ein wenig unpathetischer verfasst. Wir haben es mit Wirtschaftsterroristen zu tun, die keinerlei Bedenken bei der Wahl ihrer Mittel hat. Der Zweck heiligte dabei die Mittel über alle Grenzen hinweg. Es wurden Kollateralschäden in mehrfacher Millionenhöhe verursacht, nicht zuletzt durch die Einführung der Button-Lösung und dadurch, dass ständig die Justiz und die Polizei bemüht werden musste.

    Jetzt in der Aufarbeitung der hinterlassenen Scherben schreien unsere Kriminellen, wenn sie nach ihrer Ansicht nicht rechtsstaatlich genug abgewatscht werden. Sie sehen sich sogar in der Rolle politischer Märtyrer, die aufgrund eines politisches Kalküls ans Messer geliefert würden. Dabei hat die Abzocke und auch ihre Verfolgung überhaupt keine politische Dimension oder Intention. Es geht um das Ausschalten eines Wirtschaftsterrorismus, sonst gar nichts. Die Terroristen sind dabei ebenso klar definiert, auch das Ziel, sich nicht mehr länger von Kriminellen auf der Nase herumtanzen zu lassen, um überhaupt noch glaubwürdig zu erscheinen.

    Die Rechtsstaatlichkeit steht aber auch den Wirtschaftsterroristen zu und sie werden sie auch bekommen, dessen bin ich mir sicher. Es wird allerdings nicht ausreichen, nur Einzelfälle zu betrachten. Um das gesamte Ausmaß zu erfassen, muß auch die gesamte organisierte Struktur betrachtet werden. Dabei muss gewürdigt werden, dass es nicht etwa zufällig entstandene Strukturen waren, sondern dass der Überfall von langer Hand geplant war und bei der Ausführung von kriminellen “Organen der Rechtspflege” unterstützt wurden.

  9. rajede sagt:

    Gerade daran, wie Justizorgane mit Beschuldigten umgehen, die in der öffentlichen Meinung bereits verurteilt sind, erkennt man deren Qualität.

    Hochpolitisch ist ein Verfahren beispielsweise dann, wenn die Anklage von der Generalstaatsanwaltschaft auf dem Briefkopf der lokalen Staatsanwaltschaft verfaßt wird.

    Mein Zitat erfolgte nicht, um Schuldzuweisungen zu machen, wie Sie dem Kontext entnehmen können. Ich habe Fakten berichtet.

    Wenn Sie nicht wissen, daß in Internetforen zu Strafanzeigen gegen die Betreiber und Inkasso-Anwälte aufgerufen wurde, verwundert das. Eine ganz einfache Google-Suche führt sie zu diesen Ergebnissen.

    Justitia muß und darf sich nicht entscheiden auf welcher Seite sie steht!

    Erinnern Sie sich, daß sie meist mit verbundenen Augen dargestellt wird?

    Tagtäglich werden Geschäfte abgeschlossen, bei denen sich andere fragen, warum solch unsinnige Geschäfte abgeschlossen werden. Wollen Sie in Zukunft entscheiden, welche Geschäfte sinnvoll und damit erlaubt sein sollen und welche nicht? Wenn Sie mit offenen Augen durch ein Kaufhaus gehen, fragen Sie sich nicht, wer solches Zeug kauft?

    Admin: Danke für Ihren Beitrag, ich weiß konstruktiven Dialog mit Anwälten sehr zu schätzen. Natürlich sind Justitia die Augen verbunden, aber doch nur, um sie nicht von Äußerlichkeiten leiten zu lassen. Sie ist doch nicht blind. Ich geb’ Ihnen ja Recht und vor allem geb ich Ihnen das Recht, sich darüber aufzuregen. Wenn Sie 500.000 andere finden, die sich auch drüber aufregen bin ich sicher: Auch dann würde Justitia entsprechend reagieren – aber Sie sind nur 10….

    Und Geschäfte, die man mit Abzockern abschließt sind nicht unsinnig, die sind ungewollt – das ist doch ein Unterschied. Wenn ich im Laden etwas kaufe und es entpuppt sich als Betrug – darf ich mich dann nicht aufregen nur weil ich schon bezahlt habe? Und ganz ehrlich: Wenn Abzocker sich heute am Tag entscheiden würden, damit aufzuhören und die Opfer zu entschädigen, dann hätte ich kein Problem mit ausbleibender Strafverfolgung. Leider ist die Verfolgung auf die von Ihnen kritisierte Art doch die Einzige Möglichkeit, hunderttausende von Menschen auch in Zukunft vor diesen Leuten zu schützen. Im Grunde wissen Sie was ich meine, weil Sie genauso hart für Ihr Geld arbeiten wie ich…

  10. egoego sagt:

    Dem stimme ich in vollem Umfang zu.

  11. egoego sagt:

    Sehr geehrter Herr Schmallenberg, ich teile Ihre Meinung nicht, dass etwas auf der einen Seite richtig wird, wenn es schon vorher auf der anderen Seite falsch war. Das heißt, bloß weil die Justiz auf der einen Seite falsch oder nicht ausreichend gehandelt hat, selbiges jetzt auf Seiten der Angeklagten plötzlich tragbar wird. Auch die Aussage, das etwas unsichtbar (im Sinne von nicht vorhanden) faktisch nicht vorhanden war, bloß weil die Mehrheit es so (nicht) sieht, hinkt m.E. erheblich. Sonst wären viele Dinge nicht vorhanden (gewesen)- ich erspare uns jetzt Vergleiche mit dem 3. Reich oder Missstände der Jetztzeit -, bloß weil die Mehrheit es für unsichtbar/nicht vorhanden hielt. Ansonsten begrüße ich durchaus, dass Justitia endlich mal die Augen öffnet. Sie hat ja lange genug geschlafen!

    Admin: Jetzt wird es kompliziert 😉

    Ich hielt es für Unrecht, dass die Justiz die Opfer nicht schützte und ich kann nachvollziehen, dass ein Abzocker aktuell damit hadert, dass ihn die Justiz nicht schützen wird. Aber: Das System muss sich entscheiden, auf welcher Seite es stehen will und es hat gar keine andere Möglichkeit, als sich für die gute Seite zu entscheiden, denn würde es sich für die andere Seite entscheiden, würde alles, was die Moral und die Ethik einer Gesellschaft ausmacht, in Frage gestellt. Zwei Seiten buhlen um Justitia: Auf der einen Seite rund 100.000 Abgezockte, auf der andern 10 Abzocker. Für wen wird sie sich entscheiden? Und zur Sichtbarkeit von Kostenhinweisen. Es geht nicht darum, ob etwas faktisch sichtbar ist oder nicht. Es geht darum, dass NIEMAND einen Michelin-Routenplaner für 2 x 96 Euro nutzen würde, wenn er den Service bei Michelin selbst umsonst haben kann.

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