Trophäenurteile

/ 13.01.2012 / / 233

Im Forum von verbraucherschutz.tv wird immer wieder über Sinn und Unsinn von Zivilverfahren gegen Abofallen diskutiert. Da wir als Forum diese Diskussion seit dem ersten Tag begleiten möchten wir mal deutlich machen, wie für uns “Widerstand” aussieht. Widerstand sollte mehr sein als das gebetsmühlenartige Auffordern zur Zahlungsverweigerung.

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Doch zu allererst: Warum überhaupt Widerstand? Abofallen sind noch dem Strafgesetzbuch nicht fassbar. Einem Abofallenbetreiber Betrug nachzuweisen ist schwer, ihn des Betruges anzuklagen ziemlich aussichtslos. Wer das tut – von Opfer zu Falle – der riskiert Trophäenurteile. Also Urteile, die die Gegenseite anführen kann um zu jubilieren: “Schon wieder ein Richter, der die Zahlungspflicht bestätigt hat!” Eigentlich bestätigen die Richter diese Zahlungspflicht in den vorliegenden Urteilen nicht wirklich. Sie sagen nur: Es ist aus dem Vorgehen kein Betrug abzuleiten. Oft heißt es “zivilrechtliche Ansprüche bleiben unberührt” oder “dieses Urteil hat keine Rechtsprägende Bedeutung!” Was nichts anderes heißt als: “Also eigentlich ist das schon ein raffiniertes Hütchenspiel was ihr da macht, nur dass ihr mogelt können wir euch nicht beweisen!”

Richter fällen Tatsachenentscheidungen und danach ist es bislang nicht gelungen, eine Abofalle wegen Betruges erfolgreich anzuklagen. Dazu fehlt die Betrugsabsicht. Abofallen wollen nicht betrügen, die wollen mit Hütchen spielen.

Daher stehe ich auf der Seite derer die sagen: “Betrugsklagen provozieren Trophäenurteile!”

Es gibt aber noch jede Menge andere Möglichkeiten, den Abzockern auf die flinken Finger zu schauen und den Betrug irgendwann mal aufzudecken. Dazu gehört für mich auch mal das ein oder andere Verfahren auch um zu zeigen: “Ey Leute, ihr könnt euch hier nicht alles erlauben – egal wie viele Anwälte ihr auflaufen lasst!”

Opfer, die diesen Weg gehen und z.B. negative Feststellungsklagen führen oder ihre persönlichen Anwaltskosten einklagen, gehen ein hohes rechtliches und finanzielles Risiko ein. Bei denen geht es schon lange nicht mehr um ein “Zahl nicht!” – Die zahlen nicht und gehen noch einen Schritt weiter! Der deutschen Justiz nur die Kasperrolle zu überlassen halte ich für sehr gefährlich.

Es muss mehrer Nägel für den Sarg der Abzocke geben. Der Gesellschaft zu empfehlen: “Vernichtet sie, indem ihr nicht zahlt!” das ist etwas wenig – irgendwer wird immer zahlen. Dies entspricht aber dem aktuellen Lebensgefühl, das fehlende Courage durch anonyme Frechheit ersetzt.

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Widerstand hinter geschlossenen Türen hat noch nie funktioniert – da hilft auch das Internet nichts.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 4 Kommentare
Kategorien: Verbraucherschutz

4 Kommentare zu “Trophäenurteile”

  1. Barbara sagt:

    Als ältere – immer noch freie Journalistin, erlebe ich als vielfältige Nutzerin der “neuen” Medien, enorm oft die “kreativen” Geschäftsmodelle der vielfältigen Abzockfirmen und deren Möglichkeiten zur Geschäftigkeit in unserem Land. Weder Politiker/(innen, Anwälte/innen, etc. bemühen sich erfolgreich um die Liquidierung solcher Firmen. Das zeigt ganz einfach das Niveau Deutschlands. Die Mafiamethoden sind schon lange usus hier!

  2. Rauschebart sagt:

    Zitat: “Ich halte es trotzdem lieber beim aussitzen und nichts machen. Hat bereits vielen geholfen, man fällt dann von alleine aus dem ganzen Inkasso-Stalking-Verfahren raus.”

    Schön wär’s. Die Erfahrung zeigt (leider) dass die Abzocker immer wieder weitere Eskalationen, will sagen Mahnanwälte, finden, deren Drohungen ein ganz anderes Potential aufweisen, als es das bloße Schreiben eines Abzockers und seiner Inkassobutze haben.

    Ich sehe in der Abofallenmasche eine neuentstandene Mafia, die exakt an die Grenzen zu gehen weiß, um sowohl straf-, als auch ziveilrechtlichen Konsequenzen zu entkommen.

    Hier muss ich dem Admin Recht geben, dass es für den Einzelnen ziemlich aussichtslos, wenn nicht gar gefährlich ist, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Auch Zusammenrottungen auf privater Ebene haben zu nahezu nichts geführt, bzw. entwickelten sich für einzelne Wortführer zu einem Bumerang, zumal auch hier das Mittel der Sammelklage im deutschen Recht nicht existiert.

    Diejenigen, die aufgerufen gewesen wären, die Bildung dieser mafiösen Vereinigung im Keim zu ersticken, haben tief gepennt – man ist dann sprachlos, wenn einem Ermittlungsbeamte eines LKA ihren Ermittlungsstand mitteilen, bzw. wenn man erfährt, wie teilweise unprofessionell da vorgegangen wird. (Hat etwas damit zu tun, dass wir uns bei der Exekutive, aber auch Jurisprudenz Strukturen leisten, die das ausgehende 19 Jhdt. widerspiegeln, nicht aber den Anfang des 21. Jhdt.)

    Und schwuppdiwupp, da isse, eine völlig neue Mafia, inzwischen internationaler Prägung, diesmal aber deutschen Ursprungs.

    Dieses dystopische Szenarion will ich deshalb nicht vertiefen, weil wir alle wissen, dass zur Zeit ein Prozess vor dem LG in Frankfurt geführt wird, in dem es exakt um die strafrechtliche Bewertung der Abofallenmafia geht.

  3. Hop sagt:

    Aber auch Richter sind blind und können trotz unschlagbarer Beweise für die Herren Nutzlosen entscheiden.

    Warum die RDO mit 2 Anwälten erschienen ist? Die wollen damit nur Eindruck schinden. Lass mal erst den Oberboss aus München erscheinen. 😉 Ich schaue immer noch gerne das Video über seine Verhaftung vor ein paar Jahren aus der Tagesschau an.

    Für einen Endsieg braucht es erstmal einen Blitzkrieg und der Herr aus Rodgau hat bisher noch keinen geführt. Er traut sich nicht alle Betroffenen die auch nach 6 Mahnungen nicht zahlen wollen einen Gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und zustellen zu lassen. Kostet 23 €/Vorgang, viel Geld bei so vielen Zechprellern. Diese im TV gezeigte Regalwand voll mit Ordner die Gerichtliche Verfahren enthalten sollen, war nur Makulatur. Die Chance das dem widersprochen wird ist zu groß, da man ins Klageverfahren nicht geht, weil man weiß das man gewaltige Probleme bekommt einen rechtsgültig abgeschlossenen Vertrag nachzuweisen. Die 23 Euro pro Mahnbescheid wären dann verloren.

    Das es getürckte und abgesprochene Klageverfahren gibt ist mittlerweile bekannt. Aber da kann man den Richtern nichts vorwerfen, wenn sich der angeblich Beglagte nicht entsprechend wehrt oder gar nichts macht. Der angeblich Beglagte bekommt fürs Verlieren ja schließlich einen Obulus für sein Nichthandeln.

    Ich halte es trotzdem lieber beim aussitzen und nichts machen. Hat bereits vielen geholfen, man fällt dann von alleine aus dem ganzen Inkasso-Stalking-Verfahren raus.

    Admin: Wie dem auch sei mein Freund ohne email-Adresse: Das aktuelle Vorgehen gegen Abofallen hat bislang NICHTS gebracht. Es wird Zeit, dass wir kreativer werden.

  4. Robert Koch sagt:

    …dem Artikel ist im Grunde nach nichts mehr hinzuzufügen.
    Wer mit den Jungs vor Gericht zieht, sollte unbedingt unschlagbare Beweise haben.
    Und es kann nicht schaden, ein paar Euro zu viel zu haben (letztlich ist es wie beim Pokern).

    Aber ich behaupte an der Stelle, dass mein Blatt eindeutig das bessere ist.
    (Oder warum muss die RDO mit zwei Anwälten erscheinen? :-))

    Schöne Grüße

    Robert Koch

    Admin: So sehe ich das auch! Michael Burat spricht schon von Endsiegen, aber bis auf ein paar Scharmützel gibt’s da noch nix zu feiern finde ich.

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