Konrad Herzog & Partner

/ 03.01.2012 / / 1.028

“Neues Jahr – alte Masche” stellt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fest und befasst sich in einer aktuellen Pressemitrteilungen mit dem Finanzdienstleister Konrad Herzog & Partner. Der soll nämlich im Dezember 2011 Gewinnmitteilungen mit einer Einladung zur “nachträglichen Gewinnübergabe” von 951,72 Euro versendet haben. Fast identische Schreiben kennt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit Absendern wie Schubert – Klein – Richter oder Dr. Müller & Partner oder Dr. Böhm & Schneider. Sie sieht in den Briefen wieder einmal den raffinierten Versuch nicht zu einer Gewinnübergabe sondern auf eine Verkaufsveranstaltung zu locken.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Wir zitieren die Verbraucherzentrale: “Auf den ersten Blick wirken die Schreiben sehr seriös. Der Absender informiert mit Aktenzeichen und Vorgangsnummer über einen angeblich “versprochenen Gewinn”, der den Betroffenen noch nicht ausgezahlt wurde. Der nachträgliche Übergabetermin sei unbedingt einzuhalten. Auf den zweiten Blick erkennt man jedoch die typischen Merkmale einer Einladung zu einer Kaffeefahrt: Die Rede ist von einem Rahmenprogramm mit einem kostenlosen Frühstück, einer kostenlosen Hin- und Rückfahrt zur Gewinnübergabe und zusätzlich das Versprechen einer Zusatzprämie aus Lagerbestandsauflösungen.

Unter dem Deckmantel der Seriosität lockt das Unternehmen offensichtlich zur Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung. Dort werden erfahrungsgemäß überteuerte Produkte verkauft. Der Verbraucherzentrale ist bisher kein Fall einer Gewinnauszahlung bekannt. Deshalb rät sie, sich nicht von solchen Mitteilungen blenden zu lassen. Die unseriösen Anbieter haben es auf das Geld gutgläubiger Menschen abgesehen.

Weitere Informationen zu den Methoden von Kaffeefahrtenanbietern gibt es im Internet oder im Faltblatt Kaffeefahrten, das kostenlos in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale abgeholt werden kann. Postversand erfolgt gegen Einsendung von 55 Cent in Briefmarken über die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Versand, Postfach 41 07 in 55031 Mainz.”

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 02.01.2012
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: 4 Kommentare
Kategorien: Kaffeefahrt Schlagwörter:

4 Kommentare zu “Konrad Herzog & Partner”

  1. willi u. sagt:

    hatt einer die genaue adresse von diesem mistschwein?damit ich ihm ordendlich einem in die fresse hauen kann.

    Admin: Willi, glaubst du den gibt es wirklich?

  2. Dieter sagt:

    Hallo…

    Heute erhielt ich wieder einen Brief von Konrad Herzog Partner.

    Hier wurde ich an den festgesetzten Termin der Gewinnübergabe erinnert.

    Darunter der Absatz:

    Beachten Sie Bitte:

    Die Kosten in Höhe von 50 €uro haben wir schon für Sieübernommen…bißche BlaBla ..Busfahrt etc und dann der Satz:

    Bei Nichtantritt der Fahrt sind wir laut Gesetzgeber berechtigt , Ihnen die Planungskosten in Rechnung zu stellen.

    Also , ist schon dreist…

    Werde aber weiterhin solche Briefe sammeln und dann als Paket im Kamin verbrennen,
    Dann haben diese Schreiben wenigstens noch einen guten Zweck erfüllt…nämlich das ich einen warmen Hintern kriege.

  3. ingrid S. sagt:

    Ich hab heute morgen das Schreiben von diesem Konrad Herzog bekommen.Gestern war noch ein ähnlicher Schrieb im Briefkasten,den ich aber direkt entsorgt habe.Jetzt bin ich am überlegen ob ich es mit Hilfe meiner Rechtschutzversicherung versuchen soll den angeblichen Gewinn einzuklagen.

    Admin: Bei wem bitteschön willst du das den einklagen – Beim Amtsgericht in Sarajewo??

  4. Gerhard L. sagt:

    Inder Tat erkannte ich schon mit dem ersten Schreiben, dass es sich um reine Abzocke handelt und gutgläubige Menschen auf eine Verkaufsveranstaltung locken möchte. Als kommunaler Vollzugsbeamter sind mir diese Praktiken hinreichend bekannt. Ich kann nur davor warnen sich an solchen Veranstaltungen zu beteiligen. Sie werden kein Geld sehen. Es werden ihnen hoch überteuerte Produkte angeboten! Die Verkaufsleiter verfolgen zuweilen einen sehr aggressiven Verkaufsstil um die Leute einzuschüchtern. Ignorieren sie solche zweifelhaften Einladungen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961