AG Gladbeck spricht Recht gegen Abofalle: outlets.de-Homepage irreführend (12 C 267/11)

/ 22.11.2011 / / 1.330

Das Amtsgericht Gladbeck hat die Klage der ProPayment GmbH gegen ein Opfer von outlets.de als unbegründet abgewiesen und festgestellt, dass durch die Anmeldung auf der Homepage kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen sei. Das Gericht führt aus, dass die Gestaltung der Internetseite bewusst irreführend sei und inhaltlich nicht zwingend aussage, dass es sich um einen kostenpflichtigen Dienst handelt. Das Urteil ist rechtsgültig, es können keine weiteren Rechtsmittel eingesetzt werden

Hier das Urteil z.B. auf www.abzocknews.de lesen
. Aktenzeichen: (12 C 267/11)

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Damit hat outlets.de-Betreiber und ProPayment GmbH-Prokurist Michael Burat eine deutliche Schlappe erlitten, denn es wurde gegen ein Opfer auf Zahlung geklagt, nicht umgekehrt. Das Gericht machte deutlich, dass es evtl. anderslautenden Urteilen anderer Richter nicht folgen wolle und die Irreführung auf outlets.de eindeutig dem Ziel folge, Verträge mit Seitenbesuchern abzuschließen, die sich der Kostenpflicht nicht bewusst sein konnten.

Die unterlegene ProPayment GmbH wurde von der RDO Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten. Der obsiegende Angeklagte wurde von der Gladbecker Kanzlei “Rechtsanwälte Löbbecke, Gövert, Büse und Partner”, www.loebbecke-goevert.de vertreten.

Einige Details: Das Gericht sieht es als unerheblich an, dass die IP des Benutzers ermittelt werden könnte. Offensichtlich hatte man ausgeführt, den Beweis durch eine Aussage eines Telekom-Vorstandsmitglieds anzutreten. Der Gladbecker Richter geht auch mit seinen Kollegen der anderen Amtsgerichte hart ins Gericht. “Ob die entsprechenden Kollegen sich die Mühe gemacht haben, das Internetangebot überhaupt anzusehen, mag dahin stehen….” outlets.de wird deutlich als Abofalle bezeichnet.

Besonders pikant: Die RDO Rechtsanwaltsgesellschaft des Herrn Ralf D. Ostermann war wohl nur zu gern bereit, die Klage zurückzunehmen, nachdem das Gericht die Rechtsmeinung sehr deutlich vorgetragen hatte. Zur Verfahrenseinstellung wäre aber auch das Einverständnis des Beklagten notwendig gewesen – und dieses ehemalige Abofallenopfer war damit nicht einverstanden. Daher wurde das Verfahren nicht eingestellt, sondern die Klage höchstoffiziell abgewiesen.

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Das Urteil zeigt deutlich auf, warum Abofallen davor zurückscheuen, widersprechende Opfer vor Gericht zu ziehen. Das kostet Geld, ist evtl. sehr schädlich für die Zahlungsmoral der verbleibenden Opfer und im Ausgang mehr als ungewiss.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 9 Kommentare
Kategorien: outlets.de / Prozesse gegen Abzocker

9 Kommentare zu “AG Gladbeck spricht Recht gegen Abofalle: outlets.de-Homepage irreführend (12 C 267/11)”

  1. Beobachter sagt:

    In dem Fall des AG Gladbeck hat der Beklagte nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid einen Antrag auf Terminierung gestellt und ProPayment damit ins streitige Verfahren gezwungen. Der extra aus Frankfurt angereiste Anwalt hätte gerne noch etwas länger “zur Güte” verhandelt, was von dem Beklagten aber abgelehnt wurde, und wünschte sich weitere Hinweise des Gerichts. Nachdem er zögernd den Antrag stellte, war der Drops gelutscht, die Klagerücknahme nicht mehr möglich.

    Admin: Die Geschichte wird ja immer besser 😉 . Die wollten gar nicht klagen !!! Mussten aber??? Ich lach mich weg. Und da erlaubt sich Buratti in seinem Blog über Leute wie Fuchs, Vetter oder die VZ Hamburg herzuziehen. Unglaublich…

  2. Rauschebart sagt:

    @ Robert Koch, wie geil ist das denn! Na denn, Daumen hoch und frisch ans Werk.Sagen wir es mal so, die Anwälte, die im Kreisel direkt arbeiten, sind Pfeifen, sonst würden sie so einen Schmarrn ja gar nicht machen, siehe Urteil von Gladbeck.

    Sehr nett zu lesen ist auch das Urteil aus Alzey:

    abofallenmafia.blogspot.com

  3. Robert Koch sagt:

    @Martin Kaiser

    nun, gegen die RDO sehe ich sehr gute Chancen.

    Wie schon erwähnt, hat sich RDO bis dato nicht zur Sache geäußert (die Widerklage ist seit Wochen zugestellt) – ebenso wurde die strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Erklärung zurückgewiesen.

    Am 12.01.2012 gibt es dann ein Urteil…ich werde wieder da sein (Insider)!

    Schöne Grüße

    Robert Koch

  4. Martin Kaiser sagt:

    Oje, hoffentlich hat man einen gescheiten Anwalt und einen Richter der Ahnung hat wie der in Gladbeck. Ansonsten sehe ich ein weiteres unnötiges Trophäenurteil kommen, weil Betroffene statt den ganzen Schund zu ignorieren, ja unbedingt was machen müssen.

    Admin: Mit der Trophäe wird Burat nix anfangen können – Der Hirs´ch kann sich ja nicht den Jä#ger über’s Betthängen 😉

  5. Robert Koch sagt:

    @Rauschebart

    nein – umgekehrt wird ein Schuh draus: ich habe einen Mahnbescheid gegen die IContent beantragt.
    Die IContent hat mir einen Vertrag (Anmeldung) unterschieben wollen; die Anmeldedaten und die IP-Adresse sind aber nicht meine.
    So hatte ich anfangs recht freundlich darauf hingewiesen und lange mit dem Kundendienst telefoniert. Diese Kosten und einen Besuch bei der IContent nach Terminvereinbarung hatte ich eingefordert – worauf die IContent aber nicht eingehen wollte…

    Deshalb hat die Generalstaatsanwaltschaft und das Amtsgericht Frankfurt etwas zu tun.

    Schöne Grüße

    Robert Koch

    Admin: SUPER!!!

  6. Rauschebart sagt:

    @Robert Koch,

    jetzt bin ich mal platt. Soll ich das so verstehen, dass Du als echtes Abzockopfer auf Zahlung verklagt worden bist?

    Hat es einen Mahnbescheid vorher gegeben?

    Weißt Du, seit Jahr und Tag lügen uns die Abzocker vor, Mahnbescheide zu Tausenden zu beantragen. Einen echten habe ich bisher noch nie zu Gesicht bekommen. Die veröffentlichten Trophäenurteile haben alle das Geschmäckle an sich, das da etwas nicht stimmen kann. Hin und wieder bekommt man aber auch mit, dass Prozesse, die die Abzocker angestrengt haben, durchaus in die Hose gehen. Auch hier ist ein feiner Unterschied zu beobachten. Burat ist passiv, also lässt sich verklagen, Drescher ist aktiv und klagt. Irgendwie ganz seltsam das.

    Admin: ich glaube, Robert klagt selbst, oder? Thema Mahnbescheid: Meine Behauptung, dass es nicht ein ernst zu nehmendes Verfahren nach Mahnbescheid-Widerspruch gegeben hat, konnte Burat niemals wiederlegen. Seine Aussage “verbraucherschutz.tv lügt” steht noch heute so im Raum, das Gegenteil bewiesen hat er nie. Das Gladbecker Urteil ist das erste dieser Art – und es ging glatt in die Hose.

  7. Robert Koch sagt:

    Ich bin gespannt, wie sich die RDO in meinem Fall schlägt.
    Im Januar ist (hoffentlich final) der Gerichtstermin und seit über einem Jahr hat es die RDO nicht geschafft, einen Sachvortag zum “untergeschobenen” Vertrag zu machen.

    Die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung durch meinen RA mit “es gibt keinen Anlass” zurückzuweisen ist alles, was die Jungs bisher geleistet haben.

    Schöne Grüße

    Robert Koch

    Admin: Das Gladbecker Urteil ist an eindeutigkeit schon nicht mehr zu überbieten….Daher bin ich auch in deinem Fall sehr zuversichtlich!

  8. Martin Kaiser sagt:

    Herr B. wollte anscheinend beweisen das die ganzen anderen Urteile nicht durch Absprache entstanden sind und ist hier gleich mal gewaltig auf die Fresse gefallen.

    Ach wie ich mich freu.

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