Abmahnungen von der Kanzlei Rasch wegen Filesharing

/ 23.05.2014 / / 236

Das Thema kino.to hat “Filesharing” und die damit verbundenen Gefahren und Risiken in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Doch während bei kino.to die Gefahr einer Abmahnung für User eher gering ist, können Urheberschutzverletzungen durch illegale Downloads teuer werden. sind. Rechtsanwälte wie die Kanzlei Rasch übernehmen diese Abmahnungen im Auftrag der Musikindustrie, um sich gegen Urheberschutzverletzungen aus Filesharing zu schützen.

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verbraucherschutz.tv empfiehlt, sich je nach Höhe der Abmahnungssumme unbedingt mit einem kompetenten Rechtsanwalt in Verbindung zu treten, und dabei aber darauf zu achten, dass auch das Einschalten eines Rechtsanwaltes Geld kostet. Hier sollten klare Absprachen für klare Verhältnisse sorgen.

Björn Wrase

Rechtsanwalt
Mittelweg 162
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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 3 Kommentare
Kategorien: Abmahnung Kanzlei Rasch / Filesharing Schlagwörter:

3 Kommentare zu “Abmahnungen von der Kanzlei Rasch wegen Filesharing”

  1. Mark sagt:

    Hier, für alle, die gar nicht wissen worum es bei den Abmahnungen geht:

    http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/zuendfunk/regener_interview100.html

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