EU verabschiedet Verbraucherschutzrichtlinie

/ 24.05.2017 / / 132

Die Verbraucherschutzrichtlinie des Europäischen Parlamentes ist verabschiedet und soll in allen Mitgliedsländern Internet-Nutzern mehr Sicherheit und Rechte bieten. Bis 2013 müssen alle EU-Länder die Verbraucherschutzrichtlinie auch innerstaatlich realisieren. Anbieter müssen dann Kosten transparent machen und gut sichtbar darstellen. Käufer mussen so über alle entstehenden Kosten informiert werden, dass ein Übersehen dieser Kosten ausgeschlossen ist.

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Dies gilt insbesondere für Zusatzleistungen, wie z.B. Servicegebühren für die Vermittlung von Dienstleistungen. So genannte Vorauswahlen durch bereits angestrichene Kästchen sind demnächst verboten. Beim Kauf von Videos und Musik gilt das 14-tägige Rückgaberecht, solange man mit dem Download noch nicht begonnen hat.

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EU-Kommissarin Viviane Reding meint: „Dies ist ein guter Tag für die 500 Millionen Verbraucher in Europa. Die heutige Annahme der neuen EU-Verbraucherschutzrichtlinie stärkt die Rechte der Konsumenten, indem sie die Geschäfte von Internet-Betrügern unterbindet, die z.B. Horoskope oder Rezepte angeblich kostenlos im Internet anbieten, um die Nutzer anschließend zur Kasse zu bitten. Künftig brauchen Kunden nicht mehr zu befürchten, bei einer Online-Reisebuchung versehentlich eine Reiseversicherung mitzuerwerben oder einen Leihwagen anzumieten.”

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