Meinestadtundich.de versendet Rechnungen über 236,81 €

/ 21.06.2011 / / 395

In den letzten Wochen haben die Anfragen in Bezug auf die Internetseite www.meinestadtundich.de zugenommen. Auf der Internetseite der Betreiber ist unter Unternehmensprofil unter anderem Folgendes ausgeführt. „Als bundesweite Unternehmensplattform bietet meinestadtundich.de mehr als herkömmliche Web-Branchen-Verzeichnisse und Städteportale. Durch seine lokale und regionale Ausrichtung ist es das erklärte Ziel, kleine und mittelständische Unternehmen in ihrer Stadt zu stärken, ihre Umsätze zu steigern und Endkunden durch Gutscheine, Angebote und attraktive Preisnachlässe maximales Einsparpotential sowie alle wichtigen Stadt-News zu bieten.“

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Insbesondere für kleine Gewerbetreibende klingt dieses Angebot verlockend. Viele haben sich daher in der Vergangenheit mit den Betreibern der benannten Internetseite meist telefonisch in Verbindung gesetzt. Anschließend wurde eine schriftliche Auftragsbestätigung versandt. In dieser ist unter anderem ausgeführt:

„Hiermit bestätigen wir Ihnen noch einmal schriftlich, dass die Präsentation für Sie kostenfrei erfolgt. Nur wenn Sie unsere Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Unterlagen wünschen oder optionale Zusatzleistungen separat buchen, werden hierfür äußerst günstige Pauschalgebühren berechnet. Ansonsten ist die Nutzung von www.meinestadtundich.de sowohl für Unternehmen, als auch für Bürger Ihrer Stadt, nach Registrierung, kostenlos.“

Soweit so gut. Die böse Überraschung erfolgt in der Regel ca. 4 Wochen später. Kunden/Nutzer des Portals www.meinestadtundich.de haben uns mitgeteilt, dass sie dann eine Rechnung in Höhe von 236,81 € erhalten haben. Auf der Rechnung ist die angeblichen Erstellung einer Präsentation auf der Startseite der jeweiligen Stadt auf dem Portal www.meinestadtundich.de benannt.

Diese Vorgehensweise erscheint uns sehr fraglich. Aus diesem Grund haben wir hierzu Herrn Rechtsanwalt Andrej Greif der Kanzlei Rechtsanwälte Schulze & Greif aus Chemnitz um eine kurze Stellungnahme gebeten. Wir haben folgende Antwort erhalten:

„Die Vorgehensweise der Betreiber des Portals www.meinestadtundich.de ist uns bekannt. Insoweit vertreten wir bereits eine Vielzahl von Mandanten, die sich gegen die behauptete Forderung der Betreiber von www.meinestadtundich.de zur Wehr setzen. Wir vertreten die Ansicht, dass die behauptete Forderung grundsätzlich unberechtigt ist. Die Auftragsbestätigung ist aus unserer Sicht dahingehend auszulegen, dass keine Kosten entstehen, solange der Kunde/Nutzer nicht aktiv tätig wird, d.h. keinen entsprechenden „Wunsch“ äußert bzw. keine optionale Zusatzleistung separat bucht. In den von uns betreuten Fällen haben unsere Mandanten weder einen derartigen Wunsch geäußert noch eine Zusatzleistung gebucht.

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Eine Rechnung wurde trotzdem übersandt. Die Betreiber des Portals www.meinestadtundich.de begründen die Forderung damit, dass im Rahmen der Auftragsbestätigung ein Hinweis erfolgt ist, wonach der Kunde/Nutzer die Daten seines Unternehmens innerhalb von 28 Tagen an die Betreiber des Portals zu übersenden hat. Bleibt die Übersendung aus, wird die Erstellung des Eintrags für einen Preis von 199,00 € netto ausgeführt. Die Erstellung erfolgt somit gerade ohne einen „Wunsch“ oder eine entsprechende separate Buchung. Unabhängig davon, dass ein Vertragsabschluss über die berechneten Leistungen nicht erfolgt ist, kann ein derartiger Vertrag durchaus grundsätzlich angefochten werden. Aus diesem Grund erscheint es vorzugswürdig, die behauptete Forderung mit Hilfe anwaltlicher Unterstützung abzuwehren.“

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 8 Kommentare
Kategorien: Abzocke B2B Schlagwörter:

8 Kommentare zu “Meinestadtundich.de versendet Rechnungen über 236,81 €”

  1. Gabriele sagt:

    Hallo Zusammen,
    aus aktuellem Anlass möchte ich hier auch unsere Erlebnisse mit “meinestadtundich” zur Beruhigung aller Abgezockten veröffentlichen:

    Im Oktober 2010 (!) war die Vorgehensweise bei uns von “meinestadtundich” genau identisch, wie von allen anderen hier geschildert. Auch bei uns wurde die Dateneingabe nicht bestätigt. Auch auf ein entsprechendes Schreiben unsererseits nicht. Mit dem kleinen Unterschied, dass “meinestadtundich” uns versehentlich eine interne Mail zugesandt hat, in welcher steht, dass wir die Kundendaten ausgefüllt haben und keine weitere Dienstleistung wünschen. Es folgte die bekannte Rechnung über 236,81€. Dem haben wir natürlich widersprochen und NICHT gezahlt. Für was auch…Es folgte ein sehr unsachlicher Brief seitens “msui”, sowie dann nochmals eine Rechnung und anschl. eine Mahnung über die o.a. Summe. Wir haben die Sache dann zu unserem Anwalt gegeben, welcher ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt hat. Daraufhin haben wir über Monate nichts mehr gehört. Nun kam der Mahnbescheid, welchem unser Anwalt natürlich widersprochen hat. Wir sind jedoch ganz entspannt und werden auf gar keinen Fall irgendetwas zahlen. Msui kann ja gerne den Klageweg einschlagen- wir sind gewappnet und werden parallel nun noch eine Betrugsanzeige stellen.

  2. Bernd sagt:

    was war dann Mareike? Je wieder was gehört von denen?

    Admin: Sie hat nach eigenen Angaben einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen und noch nicht darauf geantwortet, ob sie dem widersprochen hat oder nicht. Deine Frage macht daher zum aktuellen Zeitpunkt keinen Sinn, denn SIE muss jetzt erstmal was machen. Macht SIE NICHTS, dann hat die Gegenseite einen vollstreckbaren Titel und sie wird zahlen MÜSSEN – wenn nicht kommt der Gerichtsvollzieher, Lohn- oder Kontopfändung. Aber das ist alles Kaffeesatzsleserei, weil Mareike keine wirklich zielführenden Infos gibt.

  3. Mareike sagt:

    an “Admin”: Mahnbescheid

    Admin: Dann ist es ganz einfach: Kreuze auf dem Mahnbescheid “Hiermit widerspreche ich der Forderung…” und schchicke ihn wieder ans Amtsgericht zurück.

  4. Mareike sagt:

    Wir hatten das Problem, dass innerhalb der 28-Tage-Frist eine Eingabe unserer Daten im vorgegebenen Link von meinestadtundich ständig blockiert wurde und somit gar nicht möglich war. Wir schickten also ein e-mail mit unseren Daten. Nach ca. 6 Monaten kam eine horrente Rechnung, nach weiteren 6 Monaten ein Mahnbescheid. Wer hat Erfahrung mit dieser Situation?

    Admin: Beantworte doch erstmal meine Frage; Ein Mahnbescheid oder eine Mahnung? Das geht meistens durcheinander

  5. Mareike sagt:

    Mein Problem mit meinestadtundich war, dass innerhalb der 28Tage-Frist eine Eingabe in deren vorgegebenem Datenbogen garnicht funktioniert hat. Wir haben es mehrmals versucht und schließlich fristgerecht eine formlose e-mail mit unseren Daten verschickt. Nach etwa 6 Monaten kam eine Rechnung über 231 Euro, nach weiteren 6 Monaten ein Mahnbescheid

    Admin: Mahnbescheid oder Mahnung?

  6. Schiffilein sagt:

    Hallo ich bin auch von meinestadtundich angerufen worden. Es war nie die Rede von kostenpflichtig. Ich bekam das Logo auch nicht hoch. Ich denke das ist die Masche, denn ich bin fit im Programmieren etc. Dann kam die Rechnung, wo plötzlich Kosten auftauchen. Ich habe sofort widerrufen. Der Witz ist, dass Geschäftsleute kein Widerrufsrecht hätten laut den AGB’s. Da diese Klausel aber gegen deutsches Recht verstößt, ist sie unwirksam!!! Ich habe die Firma gleich darauf hin angezeigt, wegen Abzocke. Sollte meiner Meinung nach jeder tun. Nur so haben wir eine Chance!!!. Ich bekam auch schon ein Schreiben von einem Anwalt. Ich lasse mich nur nicht einschüchtern. Solche unseriösen Unternehmer erschweren den sauber arbeitenden Firmen nur die Chancen im Netz!!!

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